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Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges #21884 17.04.2016 13:50
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Magnum Offline OP
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Liebes Forum,

ich bin gerade an einer kuriosen Sache dran. Ein Tankreinigungsunternehmen hat ein Tankfahrzeug im Einsatz, das vor 1970 gebaut wurde. Das Fahrzeug verfügt über einen 6000 Liter Koffertank für Heizöl (zum Lagern von Heizöl während der Reinigung) sowie einen ca. 1000 Liter großen Saug-Druck-Tank zum Absaugen des bei der Tankreinigung anfallenden Schmutzes aus dem Heizöltank.

Es gibt keine Zulassungsbescheinigung und das Fahrzeug ist auch nicht gemäß ADR gekennzeichnet. Angeblich besteht für dieses alte Fahrzeug eine uralte "Übergangsregelung", dass hier nichts erforderlich ist. Das Problem wurde nun erst als solches wahrgenommen, weil der Seniorchef verstorben ist und die Geschäftsleitung nun der Junior übernommen hat.

Weiß jemand was über eine solche Ausnahme aus früheren Zeiten (ich kann mir das nicht vorstellen....) es war eindeutig vor meiner Zeit!

Auf Nachfrage wurde auch keine Baumusterzulassung des damaligen Herstellers (den es noch immer gibt) gefunden. Das heißt für mich, eine Zulassung wäre wahrscheinlich nicht möglich. Das Fahrzeug müsste aus dem Verkehr gezogen werden.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges [Re: Magnum] #21885 17.04.2016 15:33
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Gerald Online
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Hallo Magnum,

Antwort auf
Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges


Sowas ist im ADR nicht vorgesehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Antwort auf
Ein Tankreinigungsunternehmen hat ein Tankfahrzeug im Einsatz, das vor 1970 gebaut wurde.


Im Kapitel 6.8 sind die Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks ... beschrieben. Und ich glaube nicht, dass Koffertank den Anforderungen entspricht, im Kapitel 1.6 gibt es dazu auch keine Übergangsvorschriften.

Antwort auf
sowie einen ca. 1000 Liter großen Saug-Druck-Tank


Im Kapitel 6.10 findest Du die Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle.

Antwort auf
Es gibt keine Zulassungsbescheinigung


Das geht gar nicht, steht in Unterabschnitt 8.1.2.2 a)! Denn das Fahrzeug ist bestimmt nicht Restentleert, Gereinigt und Entgast.

Entweder Ihr Beantragt bei der zuständigen Behörde eine Ausnahme nach §5 GGVSEB, könnte aber teuer werden oder das Fahrzeug wird "entsorgt" und durch ein neues Fahrzeug ersetzt. Wird bestimmt etwas Preiswerter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Frage mich nur, dass dies noch niemanden Aufgefallen ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges [Re: Gerald] #21886 17.04.2016 17:34
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Magnum Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich bin der gleichen Auffassung. Der Koffertank ist übrigens der gleiche, der auch heute noch auf Heizöltankfahrzeugen zu finden ist. Die Zulassung dürfte deshalb zumindest für diesen Tank kein Problem sein. Kopfzerbrechen macht mir vielmehr die Kombination aus drucklosem Tank mit seiner spärlichen Ausrüstung - evtl. LGBV (keine Flammendurchschlagsicherung, kein Kippventil, nur ein Deckel zum Öffnen)und Saug-Druck-Tank, der ja nach meinem Wissen immer ein L4BH-Tank ist. Der hat aber auch nur einen Ablasshahn und einen Sauganschluss. Kessel-Tüv: Fehlanzeige.....

Also, ich glaube auch nicht an diese "uralte" Sonderregelung. Oder hat da jemand noch was für mich?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges [Re: Magnum] #21887 22.04.2016 15:32
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Winklhofer Offline
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Servus Magnum,

da schlage ich doch vor, Herr Depré vom Bayerischen Staatsministerium des Innern zu kontaktieren. Zu Tankreinigungsunternehmen gibt es dort eine umfangreiche Sammlung hinsichtlich der Freistellungen. Mir war aber so, dass 1.1.3.1 f) ADR nutzbar sein könnte. Ich kenne aber den aktuellen Sachstand nicht.

Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges [Re: Magnum] #21888 22.04.2016 19:27
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Gerald Online
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Hallo Magnum,

nach dem Beitrag von Herrn Winklhofer wird die Angelegenheit richtig interessant. Auf eine Freistellung nach 1.1.3.1 f) ADR muss man erst mal kommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Wäre schön, wenn Du uns über den Ausgang in dieser Angelegenheit informieren würdest.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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