Hallo Magnum,
Zulassung eines Oldtimer-Tankfahrzeuges
Sowas ist im ADR nicht vorgesehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Ein Tankreinigungsunternehmen hat ein Tankfahrzeug im Einsatz, das vor 1970 gebaut wurde.
Im Kapitel 6.8 sind die Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks ... beschrieben. Und ich glaube nicht, dass Koffertank den Anforderungen entspricht, im Kapitel 1.6 gibt es dazu auch keine Übergangsvorschriften.
sowie einen ca. 1000 Liter großen Saug-Druck-Tank
Im Kapitel 6.10 findest Du die Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle.
Es gibt keine Zulassungsbescheinigung
Das geht gar nicht, steht in Unterabschnitt 8.1.2.2 a)! Denn das Fahrzeug ist bestimmt
nicht Restentleert, Gereinigt und Entgast.
Entweder Ihr Beantragt bei der zuständigen Behörde eine Ausnahme nach §5 GGVSEB, könnte aber teuer werden oder das Fahrzeug wird "entsorgt" und durch ein neues Fahrzeug ersetzt. Wird bestimmt etwas Preiswerter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Frage mich nur, dass dies noch niemanden Aufgefallen ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />