Moin,
ich bin ziemlich neu als Gefahrgutbeauftragte und habe leider keinen Kollegen, den ich diesbezüglich fragen kann.
Mir sind die LQ und EQ etwas unklar:
Wenn ich zb UN 2911 RADIOACTIVE MATERIAL,EXCEPTED PACKAGE - INSTRUMENTS or ARTICLES verschiffe, benötige ich dann ein MULTIMODAL DANGEROUS GOODS FORM gem. chapter 5.4? Oder reicht es, wenn die Schiffe das in ihre IMO DG Erklärung eintragen? Wenn ich das richtig sehe, kommt 3.5.1.1 zu Anwendung " .4 the provisins for documentation specified in chapter 5.4" sowie 3.5.6.1 was besagt, das zusätzlich noch "dangerous goods in exempted quantities" draufstehen muss?
Genauso auch bei LQ, gem. 3.4.1.2 unter .5 ...and chapter 5.4 und wieder 3.4.6.1 "limited Quantity or LTQ" auf der Dangerous goods declaration.
Es gibt ja einmal das oben erwähnte "Multimodal Dangerous Goods Form" und zusätzlich füllen die Schiffe noch ein IMO DANGEROUS GOODS MANIFEST
http://www.imo.org/en/OurWork/Facilitation/FormsCertificates/Pages/Default.aspx aus. Also ich brauche schon beide Dokumente?
Und wo liegt da jetzt die große Erleichterung gegenüber DG, was nicht EQ/LQ ist? Ich bin verwirrt. DG ist bei uns immer nur mal Beiladung, mal ein Eimer Farbe (UN1263) oder so. Wir verschiffen keine Dutzenden Container von DG.
Hoffe auf eine erklärende Antwort :-)