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IMDG Code - LQ und EQ #21889 18.04.2016 08:44
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Nordlicht Offline OP
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Moin,

ich bin ziemlich neu als Gefahrgutbeauftragte und habe leider keinen Kollegen, den ich diesbezüglich fragen kann.

Mir sind die LQ und EQ etwas unklar:

Wenn ich zb UN 2911 RADIOACTIVE MATERIAL,EXCEPTED PACKAGE - INSTRUMENTS or ARTICLES verschiffe, benötige ich dann ein MULTIMODAL DANGEROUS GOODS FORM gem. chapter 5.4? Oder reicht es, wenn die Schiffe das in ihre IMO DG Erklärung eintragen? Wenn ich das richtig sehe, kommt 3.5.1.1 zu Anwendung " .4 the provisins for documentation specified in chapter 5.4" sowie 3.5.6.1 was besagt, das zusätzlich noch "dangerous goods in exempted quantities" draufstehen muss?

Genauso auch bei LQ, gem. 3.4.1.2 unter .5 ...and chapter 5.4 und wieder 3.4.6.1 "limited Quantity or LTQ" auf der Dangerous goods declaration.

Es gibt ja einmal das oben erwähnte "Multimodal Dangerous Goods Form" und zusätzlich füllen die Schiffe noch ein IMO DANGEROUS GOODS MANIFEST http://www.imo.org/en/OurWork/Facilitation/FormsCertificates/Pages/Default.aspx aus. Also ich brauche schon beide Dokumente?

Und wo liegt da jetzt die große Erleichterung gegenüber DG, was nicht EQ/LQ ist? Ich bin verwirrt. DG ist bei uns immer nur mal Beiladung, mal ein Eimer Farbe (UN1263) oder so. Wir verschiffen keine Dutzenden Container von DG.

Hoffe auf eine erklärende Antwort :-)

Re: IMDG Code - LQ und EQ [Re: Nordlicht] #21890 18.04.2016 09:42
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aw_ Offline
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Moin Nordlicht,
UN2911 Excepted package ist eine eigene Einstufung gem. 2.7.2.4.1 IMDG und hat nichts mit Excepted Quantities (3.5 IMDG ) bzw. Limited Quantities (3.4 IMDG) zu tun.

Das was man beachten muss - zumindest für die Teile 5 bis 7- findet man in 1.5.1.5.1 IMDG und da ist 5.4.1 NICHT gelistet, und somit kein IMO-Zertifikat nötig.

Jetzt gibt es noch die netten Sonderwünsche der Reedereien, die abweichend zu beachten sind, sonst wird die Ware nicht verladen.
Da muss man immer vorab mit der Reederei (i.d.R. über den Versandspediteur) prüfen.
Gruss..aw

Re: IMDG Code - LQ und EQ [Re: aw_] #21891 19.04.2016 08:29
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Nordlicht Offline OP
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Hallo AW,

danke für die Erklärung zu UN2911. Ich habe mir eben nochmal die genannten Fundstellen zu Gemüte geführt.
Ich habe den GB Schein auch erst vor einem Jahr bestanden und eben keinen Ansprechpartner vor Ort, da werde ich sicher noch die ein oder andere Frage stellen, die bei "alten Hasen" nur Kopfschütteln hervorruft <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: IMDG Code - LQ und EQ [Re: Nordlicht] #21892 19.04.2016 11:22
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M.A.T. Offline
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Hallo, den Hinweis auf die Reedereien kann ich nur unterschreiben; generell wird dort die Vorgabe aus IMDG 5.4.1.2.1 bzw. 5.4.5.1 (S. 851 bzw. 861) ignoriert und stattdessen, falls nicht komplett auf EDV umgestellt ist (DAKOSY!), das längst überholte Formular mit Randschraffur gefordert. Diskussionen sind erfahrungsgemäß zwecklos, obgleich ja eigentlich jeder Beteiligte nach IMDG 1.3.1.5 Aufgabe 5 (S. 47) geschult sein sollte.
Gruß
M.A.T.

Re: IMDG Code - LQ und EQ [Re: M.A.T.] #21893 17.06.2016 15:33
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ein Blick in Absatz 5.1.5.4.2 IMDG-Code kann auch nicht schaden. Zwar ist keine IMO-Erklärung (wie wir sie kennen) gefordert aber ein Beförderungsdokument mit den dort genannte Angaben wie z.B. ein Konnossement wird schon gefordert.

Gruß


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