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Re: Unterschiedliche MSDS [Re: M.A.T.] #22061 09.06.2016 15:04
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tiefflieger Offline
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Ich würde hier den Artikel 31 der REACH-Verordnung [http://www.ecomed-storck.de/Gefahrstoffe/Praxishilfen/Merkblaetter-Gefaehrliche-Arbeitsstoffe-CD-ROM-CD-Grundversion.html] Kapitel 3 zur Lektüre empfehlen.
Wenn durch Änderungen in Vorschriften die Möglichkeit besteht, daß die Gefahrenabschätzung betroffen ist, muß das SDB geprüft und entsprechend datiert werden. "Davon ausgehen" daß sich schon nichts geändert haben wird, ist möglicherweise angesichts der eingangs geschilderten plötzlichen Ausstufung mit nicht unerheblichem Haftungsrisiko behaftet.

Das ist eine Auslegung von ecomed und so in der REACH Verordnung nicht zu finden. Dort ist nur vorgeschrieben, dass der Inverkehrbringer bei Änderungen unverzüglich das SDB aktualisiert. Hat sich nichts geändert, muss der Hersteller kein neues SDB erstellen und somit auch kein neues Datum angeben. Natürlich ist es für den Inverkehrbringer sinnvoll die Prüfung z.B. mit einem Datum entsprechend zu dokumentieren, allerdings nur intern. Erstellt er nämlich ein neues SDB, bei welchem nur das Datum geändert wurde ist dieses und die Vorgängerversion zu archivieren. Damit schafft man sich sinnlose Datenberge.

Antwort auf
Eine Datierung von 2011 sagt einwandfrei, daß zumindest die Gefahrgutrevisionen 2013 und 2105 sowie die Luft-Revisionen von 5 Jahren nachweislich nicht berücksichtigt wurden. Im Gefahrstoffrecht kenne ich mich nicht so aus, vermute aber, daß REACH (und GHS) seither nicht unverändert geblieben sind - im EU-Amtsblatt bzw. bei der UNECE erscheinen dazu regelmäßig

Wie bereits oben erwähnt, solange das Produkt nicht von den Rechtsänderungen tangiert ist, ist kein neues SDB erforderlich.

Antwort auf
Nachtrag: Ein H-Satz 331 (zusammen mit H332 und 301 / 3011) deutet m. E. eindeutig auf Inhalationstoxizität hin; ein Ausschluß der Kl. 6.1 ist für mich damit sehr fragwürdig.

Da nur bei den Inhaltsstoffen und in relativ geringer Konzentration erwähnt, dürfte die Einstufungsberechnung bzw. Prüfung dazu führen, dass diese Gefahr bei der Mischung nicht vorliegt.
Nachtrag: Kurze Überschlagsrechnung mit 10% Kat.4 und <0,4% Kat. 3 für Dämpfe kommt auf einen ATEmix von 95,96, somit weit über der Grenze für Kat.4 von 20, man ist deutlich raus aus einer Einstufung.

Zuletzt bearbeitet von tiefflieger; 09.06.2016 15:20.
Re: Unterschiedliche MSDS [Re: tiefflieger] #22062 09.06.2016 16:18
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Hallo, tiefflieger,
es handelte sich um einen Verweis auf einen Wortlaut einer Vorschrift, nicht um eine Kommentierung eines Verlages. Speziell Art. 31 (9) a) mit den Worten "haben können" ist hier einschlägig.
Für alles andere siehe meinen Eingangspost.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: Der Schwarzwälder] #22063 09.06.2016 16:22
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Chris Wilting Offline
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Guten Tag,
wenn ich das richtig sehe, haben wir hier eine "Patrone", die aus zwei Kammern besteht.
1. Poyesterharz (Styrol), in diesem Fall vorbeschleunigtes Polyesterharz (Zusatz von Toluidin)
2. Härterpaste (Dibenzoylperoxid)

Gefahrstoffrechtlich sollten hier zwei Sicherheitsdatenblätter erstellt werden, da es hier um zwei getrennt voneinander vorliegende Gemische geht.
(Würden die beiden Gemische zusammen kommen, würde ein harter Kunststoffblock entstehen.)

Wie groß ist denn die Patrone und woraus besteht diese? (Glas ?)

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: Chris Wilting] #22064 09.06.2016 16:45
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Hallo Chris,

es handelt sich um eine Kunststoffverpackung, ähnlich wie eine Wurstpelle in der beide Komponenten sind. Ich habe mal ein Bild von dem Produkt angehängt.

Grüße

Peter

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Re: Unterschiedliche MSDS [Re: M.A.T.] #22065 13.06.2016 09:00
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Hallo, tiefflieger,
es handelte sich um einen Verweis auf einen Wortlaut einer Vorschrift, nicht um eine Kommentierung eines Verlages. Speziell Art. 31 (9) a) mit den Worten "haben können" ist hier einschlägig.
...

Der Wortlaut in der Vorschrift lautet "sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;"

Jetzt kommt es auf den Inverkehrbringer an, dies zu entscheiden. Solange sich weder an der Einstufung noch sonst an einer Vorschrift oder dem Wissen über den Stoff etwas ändert, die den Stoff tangiert ist kein neues SDB erforderlich.
Müsste man, nach Deiner Auslegungsart handeln, so wäre immer ein neues SDB fällig, wenn sich irgendwas in einem Rechtsgebiet ändert, das im SDB abgebildet wird. Somit mindestens alle 2 Jahre, da dann ein neues ADR herauskommt und dazwischen auch noch, da ja einige weitere Rechtsgebiete im SDB abgebildet werden, unabhängig davon, ob der betreffende Stoff nun durch die geänderte Rechtsvorgabe eine Änderung erfährt oder nicht.
So etwas bezeichne ich dann als sinnlose Papierbürokratie.

Zuletzt bearbeitet von tiefflieger; 13.06.2016 09:06.
Re: Unterschiedliche MSDS [Re: tiefflieger] #22066 20.07.2016 14:57
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Hallo zusammen,
sorry, wenn ich das Thema noch mal aufgreife, denn: "Hier steh ich nun ich armer Tor und bin so schlau wie zuvor" Die nächste Sendung mit diesem Kleber steht an. Der Hersteller besteht darauf, dass das neue MSDS richtig ist. Ich fürchte der Empfänger, er ist derselbe, wie zuvor, mich für verrückt erklärt, weil ich bei der ersten Lieferung 10 UN-Packstücke verwendet habe und ich jetzt alles in einem Kollo als NON DGR schicke ? Aus den vorherigen Beiträgen werde ich nicht schlau, weil zu viele Meinungen ? Oder habe ich Etwas nicht richtig verstanden ?

Hat jemand einen entscheidenden Tipp ?

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: Der Schwarzwälder] #22067 20.07.2016 22:12
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Hallo nochmal
ich möchte die immer noch unbeantwortete Frage wiederholen, ob die Prüfbescheinigung tatsächlich von 2005 ist, wie es die Referenznummer nahelegt. Falls dem so ist, wurden 10 IATA-Ausgaben und jeweils 5 der anderen VT nicht beachtet. Damit kann man keinesfalls davon ausgehen, daß die dort gemachten Angaben zur Klassifizierung ungeprüft noch zutreffen.
Die Genese des "freistellenden" SDB alleine gibt zusätzliche Verdachtsmomente.
Gruß
M.A.T.
Antwort auf
...Classifying Certificates
No 047/IPO/2005 and 008/IMDG/IPO/2005
(Institute of Organic Chemistry, Warsaw, Poland).....

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: M.A.T.] #22068 22.07.2016 09:05
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Hallo M.A.T.

aufgrund meiner erneuten Nachfrage beim Hersteller erhielt ich folgende Auskunft: "die Einstufung der Lokset Patronen ist korrekt. Es fand eine Anpassung statt, die Sie an der geänderten Artikel-Nummer (von 1157 nach 41788) und Materialbezeichnung (von LOKSET SiS 3,0 SF 28/500 auf LOKSET 28x500 HS langsam) erkennen können."

Können wir das Thema somit abschließen oder befinden wir uns als Versender immer noch auf Glatteis ?

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: Der Schwarzwälder] #22069 22.07.2016 10:34
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Hallo, das kann ja nicht ich entscheiden; beizutragen habe ich nichts mehr.
Viel Glück.
M.A.T.

Re: Unterschiedliche MSDS [Re: Der Schwarzwälder] #22217 27.07.2016 08:05
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Wenn du mich fragst, würde ich aus der Sicht des Praktiker das Thema auf sich beruhen lassen und das Zeugs als Nichtgefahrgut versenden.

Du hast ein SDB, welches das Zeug in Punkt 14 als Nichtgefahrgut ausweist. Ferner haben wir die physikalisch-chemischen Eigenschaften überflogen und dort sind die Werte außerhalb der Klassen 3, 5.2 und 6.1. Die Klasse 9 ist, zumindest mit den Angaben im SDB, auch raus. Zudem hast du einen (hoffentlich gut archivierten!) Schriftverkehr mit dem hersteller, der dir das Nichtgefahrgut auch nochmal bestätigt.

Im SDB mögen ein paar Formfehler sein. Aber das alles muss doch nun reichen. Ich gehe völlig mit eurer Meinung konform, dass man bei offensichtlichen Falscheinträgen im SDB (z.B. auf Grund der physikalisch-chemischen Eigenschaften) reagieren muss. Aber hier spricht in meinen Augen wirklich alles für das Nichtgefahrgut. Irgendwann muss man ja nochmal versenden.

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