Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
#22303
16.08.2016 15:33
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BGraß
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Guten Tag zusammen,
wir stellen analytische Messgeräte her und möchten demnächst zusammen mit den Geräten ein Reagenzien Starter-Kit mitliefern. Dies beinhaltet: 2 Kunststoffflaschen a 250 ml, 1 x Gefahrgut (UN 3264, Corrosive liquid, acidic, inorganic, n.o.s.; Klassifizierungscode : C1, Klasse: 8, Verpackungsgruppe: III), 1 x kein Gefahrgut. Das Gerät wird in einer großen Holzkiste ausgeliefert, in der noch ausreichend Platz für die Flaschen bzw. deren Umverpackung ist. Ist dies grundsätzlich erlaubt? Wie muss die Holzkiste dann gemäß ADR und IATA gekennzeichnet werden? Muss sie es überhaupt? Vielen Dank für Hinweise
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22306
16.08.2016 16:44
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Floridacargocat
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Hallo BGrass, zunaechst einmal ein Hinweis auf einen anderen Diskussionsbeitrag http://www.gefahrgut-foren.de/ubbth...Gefahrgut_und_Nicht-Gefahrgut_#Post22226Desweiteren muss das n.o.s. chemisch beschrieben werden. Zuletzt: Das ist ein Overpack (mit den aeusserlich sichtbaren Angabe des im Innern sich befindlichen Gefahrgutes, welches entsprechend IATA und ADR verpackt sein muss als auch ladungsmaessig gesichert sein muss). Gruss aus Florida
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22314
17.08.2016 11:13
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BGraß
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Hallo Floridacargocat
vielen Dank für die Antwort. Eine Zusatzfrage habe ich noch. Mit den 250 ml fallen wir bei UN3264 unter die LQ-Regelung. Von anderen Stellen (IHK etc.) habe ich gehört, dass als LQ gekennzeichnete Versandstücke von vielen Luftfahrtgesellschaften nicht transportiert werden und man daher besser die komplette Gefahrgut-Kennzeichnung und Dokumentation macht. Ist das so? Wie sind hier im Forum die Erfahrungen dazu?
Vielen Dank.
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22317
17.08.2016 11:35
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aw_
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Eine Zusatzfrage habe ich noch. Mit den 250 ml fallen wir bei UN3264 unter die LQ-Regelung. Von anderen Stellen (IHK etc.) habe ich gehört, dass als LQ gekennzeichnete Versandstücke von vielen Luftfahrtgesellschaften nicht transportiert werden und man daher besser die komplette Gefahrgut-Kennzeichnung und Dokumentation macht. Ist das so? Wie sind hier im Forum die Erfahrungen dazu?
Moin, So ist das! Der Aufwand ist der gleiche, mit dem Unterschied, dass man bei LQ keine bauartgeprüften Verpackungen benötigt. Schau mal in die Abweichungen der Airlines, da sind viele gelistet die kein LQ annehmen. Wir haben unter LQ per Luft einen dicken Haken gemacht ;-) gruss..aw
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22327
18.08.2016 08:27
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BGraß
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Guten Morgen,
vielen Dank für die Bestätigung zu den LQs im Luftverkehr. Noch eine Rückfrage zur Antwort von Floridacargocat: was heißt genau, das n.o.s muss chemisch beschrieben werden?
Danke und Gruß
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22328
18.08.2016 08:53
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BGraß
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Ergänzung: Im MSDS steht in Abschnitt 14:
Proper Shipping Name: CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. Gefahrauslöser: Salzsäure
Was muss ich auf der Umverpackung angeben PSN oder Gefahrauslöser?
Danke und Gruß
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22329
18.08.2016 09:08
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aw_
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Guten morgen, Die Anforderungen gem. IATA-DGR 4.1.2.2 (c) sind einzuhalten. Alleiniger Auslöser Salzsäure ist unwahrscheinlich, sonst wäre das UN 1789. Salzsäure (besser Chlorwasserstoffsäure), hat eine eigene UN-Nummer, welche einer Gattungseintragung vorzuziehen ist. Was steht denn im englischsprachigem MSDS im Abschnitt 14 bzw. was ist neben Salzsäure noch Gefahrgut mit dem höchsten Anteil in Abschnitt 3 - Zusammensetzung? Das Korrekte Format ist: CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (Hydrochlorid acid, xxxx) Wobei xxxx = 2. Auslöser gruss..aw
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: BGraß]
#22377
26.08.2016 08:43
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DJSMP
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Guten Tag zusammen,
wir stellen analytische Messgeräte her und möchten demnächst zusammen mit den Geräten ein Reagenzien Starter-Kit mitliefern. Dies beinhaltet: 2 Kunststoffflaschen a 250 ml, 1 x Gefahrgut (UN 3264, Corrosive liquid, acidic, inorganic, n.o.s.; Klassifizierungscode : C1, Klasse: 8, Verpackungsgruppe: III), 1 x kein Gefahrgut. Das Gerät wird in einer großen Holzkiste ausgeliefert, in der noch ausreichend Platz für die Flaschen bzw. deren Umverpackung ist. Ist dies grundsätzlich erlaubt? Wie muss die Holzkiste dann gemäß ADR und IATA gekennzeichnet werden? Muss sie es überhaupt? Vielen Dank für Hinweise Mal ne generelle Frage: Sollte man nicht erst einmal mit den Schulungen nach ICAO/IATA und ADR beginnen?
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Re: Versand von UN3264 mit Nicht-Gefahrgut
[Re: DJSMP]
#22887
05.01.2017 19:12
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Kay Schmauder
Großmeister
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Großmeister
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 Ja, wäre sehr hilfreich...
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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