Guten Abend zusammen,
an mich wurde die Aufgabe des Gefahrgut übergeben. Am Donnerstag letzter Woche nahm ich an einem ADR Seminar teil und habe mich ab da mit unseren Produkten befasst.
Eines unserer Artikel ist Schwefelsäure, UN 2796. 4 Kunststofflaschen a 0.5 Liter in einem Karton verpackt = eine Verkaufseinheit.
Bei diesem Produkt tun sich nun Fragen für mich auf:
Laut ADR 2005, Begrenzte Mengen (3.4.6) LQ 22 = 1 Liter je Innenvepackung und je Versandstück (siehe Unterabschnitt 3.4.1.3 / 3.4.1.2) 30 kg Bruttomasse max..
Für mich heißt das, dass das Versandstück mit max. 30 kg dieses Artikels bestückt werden darf.
Liege ich bis dahin richtig?
Nun steht in dem Sicherheitsdatenblatt des Herrstellers, dass je Versandstück max. 4 Liter verpackt werden dürfen.
Das wären 2 Kartons a 4 Flaschen = 4 Liter = 5,6 kg plus Verpackung = ~6 kg
Woran muss ich mich richten?
Ich hoffe Sie können mir helfen!
Viele Grüße
Andreas Purcz
Zuletzt bearbeitet von Andreas Purcz; 04.11.2004 23:46.