Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
#22343
19.08.2016 10:32
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Hawkeye
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Hallo zusammen,
im §2 GbV steht:
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,
1. deren Tätigkeiten sich auf Beförderungen gefährlicher Güter beziehen, deren Freistellung von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt ist oder sich auf Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, die unterhalb der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ADN festgelegten Mengen liegen, oder die ausschließlich Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code durchführen,
Wenn jetzt aber Unternehmen nach dem Straßentransport zum Seetransport übergehen, wie sieht das dann mit der Befreiung aus? LQ ist im IMDG-Code bekannt, wenn auch etwas strenger gehandhabt. Aber was ist mit der Befreiung nach 1.1.3.6?
Zuletzt bearbeitet von Hawkeye; 19.08.2016 10:33.
Viele Grüße, Hawkeye
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Re: Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
[Re: Hawkeye]
#22345
19.08.2016 14:19
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Gerald
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Hallo Hawkeye, Aber was ist mit der Befreiung nach 1.1.3.6? Du brauchst ja nur in dem von Dir wiedergegebenen Text sehen, denn da steht, "die unterhalb der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ADN", denn bei Unterabschnitt 1.1.3.6 ist der IMDG-Code nicht genannt.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.08.2016 14:20.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
[Re: Gerald]
#22346
19.08.2016 14:21
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Hawkeye
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Hallo Gerald,
gedacht hatte ich mir das schon. Vielen Dank.
Viele Grüße, Hawkeye
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Re: Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
[Re: Hawkeye]
#22368
25.08.2016 15:06
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Winklhofer
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
die dazu schon längere kontroverse Diskussion wird mit der 9. Gefahrgutänderungsverordnung, die erst richtig durch die Einfügung der Abkürzung "ADN" losging, endgültig gelöst. In § 2 GbV wird eine Änderung erfolgen. Die Regelungen von 1.1.3.6 werden auch bei Beförderungen nur nach RID bzw. IMDG-Code nutzbar sein. Die IHK Schwaben hat sich dafür nachdrücklich eingesetzt und Bund und Länder davon überzeugen können. Es war und ist keine Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger gewollt.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
[Re: Winklhofer]
#22370
25.08.2016 16:12
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Gerald
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Hallo Gefahrgutgemeinde, 9. Gefahrgutänderungsverordnung Unter dem Link https://www.stuttgart.ihk24.de/Bran...efahrgutrechtlicher-Vorschriften/3459666 findet Ihr, - den Entwurf Änderungen ADR 2017 - Stand: 25. März 2016 - Erläuterungen Änderungen ADR 2017 - Stand: 25. März 2016 - OTIF Notifizierungstexte RID 2017 - Stand: 23. Mai 2016 - den Entwurf 9. ÄndV Gefahrgut für 2017 - Stand: 15. Juli 2017 zum Download.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Befreiung vom Gefahrgutbeauftragten nach IMDG-Code
[Re: Gerald]
#22386
29.08.2016 13:49
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M.A.T.
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Hallo, bei den Listengütern darf jetzt wohl geprüft werden, inwieweit die Vorschriftenänderungen der letzten Perioden nachgezogen wurden im neuen §35b. Dürfte interessant werden. Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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