Moin,
ich würde behaupten, so denn die Vorgaben der SV 289 eingehalten sind, das du die Kennzeichen entfernen solltest und auf einem Dokument welches die Sendung begleitet (LS, Rechnung o. ä.) die SV vermerkst. Dies gilt ebenso im IMDG.
Für einen eventuell im Nachlauf geplanten Transport per Luftfracht gilt dies ähnlich.
Hier trägt der abfertigende Spediteur folgendes in den AWB ein: Safety Devices, pyrotechnic, not restricted as per SP A32.
Dann sollte den Transporten nichts im Wege stehen.
einen sonnigen Gruß
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 10.10.2016 14:03.