Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Unterliegt nicht dem ADR #22569 10.10.2016 10:37
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
F
felixaustria Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
Guten Morgen!

Habe eine Frage an das Forum. Irgendwie komm ich da nicht weiter.
Beispiel: UN 0503 Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch.
Wir hatten solche Ware (Airbags) unter Anspruchnahme der SV 289 verschickt. Das waren verbaubare Teile somit war die SV möglich.

Die Airbag waren in Metallkisten verstaut und als Gefahrgut Klasse 1.4 G gekennzeichnet.
Wie wird das jetzt gehandhabt? Ein kontrollierender Polizist könnte ja der Meinung sein dass keine Beförderungspapiere vorliegen.
Manchmal ist ja die Bezettelung für den weiteren Verlauf der Ware wichtig (IMDG, IATA).

Freu mich schon auf eure Meinungen.

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: felixaustria] #22570 10.10.2016 14:02
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
Moin,

ich würde behaupten, so denn die Vorgaben der SV 289 eingehalten sind, das du die Kennzeichen entfernen solltest und auf einem Dokument welches die Sendung begleitet (LS, Rechnung o. ä.) die SV vermerkst. Dies gilt ebenso im IMDG.
Für einen eventuell im Nachlauf geplanten Transport per Luftfracht gilt dies ähnlich.
Hier trägt der abfertigende Spediteur folgendes in den AWB ein: Safety Devices, pyrotechnic, not restricted as per SP A32.
Dann sollte den Transporten nichts im Wege stehen.

einen sonnigen Gruß

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 10.10.2016 14:03.
Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: felixaustria] #22571 11.10.2016 07:33
Registriert: May 2008
Beiträge: 809
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 809
Moin,
Markierungen wie z.B. 1.4G würde ich hinterfragen. Das macht man mal eben nicht so einfach. Der Hersteller müsste hier eine Einstufung der zuständigen Behörde vorliegen haben.
Die genannte Einstufung würde zu den 'losen' Airbag-Modulen passen. Daher stellt sich die Frage: Sind das komplette Airbags zum verbauen in Fahrzeuge oder lediglich Airbag-Module für Airbags?
Bei Ersterem wäre die SV289 anwendbar, aber warum ist die Markierung 1.4G angebracht? Das würde ich auf jeden Fall nochmal prüfen.
gruss..aw

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: gefahrgutbaer] #22572 11.10.2016 10:38
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
F
felixaustria Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
Guten Morgen!

Die Kennzeichen entfernen ist nicht möglich, die sind fix auf der Verpackung drauf. Hatten das bis jetzt auch immer so gehandhabt, dass ein Vermerk auf die Sondervorschrift auf den Papieren enthalten ist.
Nur hatten wir jetzt zum ersten Mal Probleme bei einer Partnerspedition.

Schön dass es in Remscheid sonnig ist, bei uns sieht man schon den ersten Schnee!

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: aw_] #22573 11.10.2016 10:40
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
F
felixaustria Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
Guten Morgen aw.

Hast Recht, ich werde dieser Sache nachgehen.

Vielen Dank

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: felixaustria] #22574 11.10.2016 11:11
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
Moin,
hm. In der Regel sind grade die Hersteller bestrebt die Versendung ihrer Produkte so einfach wie möglich zu gestallten indem sie alle Sondervorschriften oder Freistellungen ausschöpfen. Wenn der Hersteller die Versandstücke schon mit dem Gefahrzettel versehen hat sollte man sich vielleicht wirklich die Frage stellen, wie "aw" geschrieben hat, ob der Versand mit der SV 289 rechtens ist.

Gruß
Markus

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: gefahrgutbaer] #22575 11.10.2016 12:47
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
F
felixaustria Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
Servus!

Das wird auf jeden Fall interessant. Kann die SV 289 nicht in Anspruch genommen werden, sind wir automatisch im "strafbaren Bereich".
Keine ADR-Papiere, Zusammenladeverbot, evtl. sogar die falsche Beförderungseinheit --- da kriegt man graue Haare!!

Wie gesagt - ich werde es klären.

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: felixaustria] #22576 11.10.2016 18:37
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
F
felixaustria Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 69
Servus nochmal!

Also hab jetzt die Bestätigung vom Absender dass die SV 289 rechtens ist!
Vielen Dank für eure Mithilfe!

Re: Unterliegt nicht dem ADR [Re: felixaustria] #22577 12.10.2016 07:23
Registriert: May 2008
Beiträge: 809
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 809
Originally Posted by felixaustria
Also hab jetzt die Bestätigung vom Absender dass die SV 289 rechtens ist!


Moin felixaustria,
wenn wir das befördern sollten, würde ich als Verantwortlicher Absender mal in die Kiste reinschauen und mir selbst ein Bild davon machen.
Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle ist besser ;-)
gruss..aw


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2025
von M.A.T. - 28.06.2025 14:35
Versand des Heliumkompressors
von M.A.T. - 27.06.2025 11:45
Umverpackung GG
von M.A.T. - 27.06.2025 11:04
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3