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Gefahrgutstamm #22813 01.12.2016 14:52
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Hallo,

ich habe eine Frage, haben Gefahrgüter über die verschiedenen Verkehrsträger einen gemeinsamen Stamm?
UN-Nummer, Verpackungsgruppe und so weiter. Oder unterscheidet es sich bei ADR und beispielsweise IATA?

Vielen Dank im Voraus
Moni

Re: Gefahrgutstamm [Re: Moni] #22815 01.12.2016 15:20
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Hallo Moni,

Gefahrgüter als solches, wenn einer UN Nummer und einer Verpackungsgruppe zugeordnet, unterliegen auf allen Verkehrsträger den entsprechenden Transportvorschriften. Sicher gibt es auf den verschiedenen Verkehrsträgern unterschiedliche Vorgaben und Ausnahmeregelungen.
Die gravierenste ist die sehr restrektive Mengenbeschränkungen für Luftfrachttransporte je Versandstück.
Um´s ein bisschen abzukürzen.
Gefahrgut bleibt Gefahrgut, egal wie du es transportierst.

Re: Gefahrgutstamm [Re: gefahrgutbaer] #22816 01.12.2016 15:25
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Ok, vielen Dank für die schnelle Info :-)

Re: Gefahrgutstamm [Re: Moni] #22817 01.12.2016 15:31
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Hallo, Moni
Den Klassifizierungscode gibt es beispielsweise nicht in allen VT, und regionale Abweichungen von den UN-Empfehlungen existieren manchmal über Jahre hinweg. Die Gefahrnummer gilt nur für die Binnenverkehrsträger. Im Commonwealth gilt ein anderes Kennzeichnungssystem, und zu fast jedem Stoff gibt es Abweichungen in zB USA oder GB oder Australien. Eine Übersicht hole ich mir im Gefahrgutschlüssel [http://www.ecomed-storck.de/Feuerwehr-Brandschutz/Feuerwehr/Gefahrgut-Schluessel-Loseblattwerk-zzgl-Aktualisierungslieferungen.html]. In Rußland existieren Meldepflichten, in Deutschland stoffabhängige Verlagerungsvorgaben (auch in den USA oder GB). Kanada hat Anforderungen an einen Notfallplan, Frankreich an Begleitpersonal und Versicherung. Die Binnenschiffahrt hat zusätzliche Massengüter, ebenso der Seeverkehr. Im Luftverkehr sind magnetismusbedingt Güter GG, die es anderswo nicht sind.
Gruß
M.A.T.


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