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MSDS trotz vorhandener DGD #22693 03.11.2016 17:13
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Der Schwarzwälder Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

bin gestern wieder fast vom Glauben abgefallen, verlangt doch die CA ein MSDS zusätzlich zur DGD für eine Lieferung von 1,5 L UN1993, nach CN-Chengdu. Konnte in den UN-Regularien keinen Hinweis finden, der solch ein Ansinnen rechtfertigt. Hat jemand ähnliche Probleme ?

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: MSDS trotz vorhandener DGD [Re: Der Schwarzwälder] #22694 03.11.2016 17:45
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gefahrgutbaer Offline
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Hola,

bei der CA hatte ich das noch nicht. Aber wie z. B. bei der Garuda und Egypt Air kann der Carrier, so er den Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat, ein MSDS zusätzlich fordern.
Einige "Exotische" Airlines fordern die Beigabe des MSDS generell. - AR,MH, UH- und weiter

Gruß
Markus

Re: MSDS trotz vorhandener DGD [Re: Der Schwarzwälder] #22695 03.11.2016 23:59
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Floridacargocat Offline
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Ich moechte davon ausgehen, dass chinesische Luftfahrtgesellschaften intern von der Regierung zusaetzliche Auflagen bekommen haben, um ein Vorkommnis wie in Tianjin zu vermeiden. Koennte u.U. auch mit Auflagen des chinesischen Zolls zusammenhaengen.

Meine Erfahrung ist, dass ein MSDS nicht immer auf dem letzten rechtlichen Stand ist kann sogar vorkommen dass ein MSDS niccht mir GHS Angaben uebereinstimmt).

Tianjin hat einiges veraendert.

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 04.11.2016 00:00.
Re: MSDS trotz vorhandener DGD [Re: Der Schwarzwälder] #22759 21.11.2016 12:46
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DJSMP Offline
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Die Airline hat jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche Anforderungen (auch zu Ihren eigenen Abweichungen) zu stellen. Die Kröte muss man schlucken.

Und wie Axel das schon beschrieben hat: Seit letztem Jahr ist selbst bei unseren Freunden aus China eine gewisse Sensibilisierung bei Gefahrgut eingetreten.

Re: MSDS trotz vorhandener DGD [Re: Der Schwarzwälder] #22843 22.12.2016 10:48
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Erwin Sigrist Offline
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Vor einigen Jahren stellte Chile mal den Antrag an das ICAO Dangerous Goods Panel, dass alle Gefahrgutsendungen von einem SDS begleitet sein müssen. Der Antrag wurde nur deshalb abgelehnt, weil eine Mehrheit des DGP der Meinung war, dass 50 % der SDS ohnehin nicht korrekt sind.
Aber die Feststellung ist korrekt, dass jede Airline ein SDS verlangen kann wenn sie dies möchte. In diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass gemäss Informationen von IATA, die sogenannten "Operator-Variations" demnächst (mir wurde gesagt noch vor Ende 2017)online abgefragt werden können. Der Admin (Uwe Heins) wird dies bestimmt publizieren wenn es so weit ist.
Schönes Fest Euch allen!
VG Erwin Sigrist - scienceindustries

Zuletzt bearbeitet von Erwin Sigrist; 22.12.2016 10:49.

scienceindustries
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Zürich / Schweiz
Re: MSDS trotz vorhandener DGD [Re: Erwin Sigrist] #22849 23.12.2016 20:29
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Floridacargocat Offline
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In der letzten Zeit gewinne ich mehr und mehr den Eindruck, dass es unterhalb der Ebene "ICAO bzw. IATA Veroeffentlichung" von "Laender- und Airline Operators Abweichungen" noch die Ebene der "NICHT-VEROEFFENTLICHTEN Anforderungen" gibt. Diese Ebene eroeffnet sich einem nur dann, wenn Gefahrgutsendungen unter Einbehaltung aller veroeffentlichter Vorschriften dennoch abgelehnt werden, weil einzelne Operators zusaetzliche Anforderungen stellen, z.B. (M)SDS und dann auch im Einklang mit den GHS Vorschriften.
Ich stelle auch fest, dass doch mehr und mehr (M)SDS seit Ende 2014 / Anfang 2015 ueberabeitet worden sind. Allerdings kommt es immer noch vor, dass ich (M)SDS sehe, welche den Aspekt bzw. Anforderungen fuer ICAO/IATA nicht beruecksichtigen (leider).
In einem solchen Fall hilft nur intensives Nacjfragen beim Hersteller bzw. Distributor.


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