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Übernahme Ordnungswidrigkeit #22853 29.12.2016 11:36
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Spike Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
im Gefahrgutrecht werden aufgrund der Verknüpfung zum Ordnungswidrigkeitenrecht die Strafen direkt auf die beauftragten Personen abgewälzt und der Mitarbeiter muss die Strafe selber zahlen und bekommt ggf. die Punkte.
Warum ist dies eigentlich nur im Gefahrgutrecht so?
Bei Gefahrstoff habe ich noch nicht gehört, dass der Leiter Produktsicherheit selber zahlen muss, obwohl doch auch hier das OWiG gilt.

Kann mir das jemand erklären?

Besten Dank


Gruß
Spike
Re: Übernahme Ordnungswidrigkeit [Re: Spike] #22854 30.12.2016 09:04
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Gandalf Offline
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Hallo Spike,
[Laien-Juristenmodus ein laugh ] soweit mir bekannt werden Owi's und Bußgelder gegen natürliche Personen geführt/festgelegt. Das du noch nicht gehört hast, das ein Leiter der Produktsicherheit noch nicht belangt wurde, sagt da nichts aus. Da meist der direkt Verantwortliche ja nicht bekannt ist, wird üblicherweise das Unternehmen bzw. der verantwortliche (Geschäftsführung) angeschrieben und aufgefordert die verantwortliche Person namentlich zu nennen. Dann wird gegen diese Person das Verfahren weiter geführt oder eingestellt. Unter Umständen übernimmt auch das Unternehmen (die Leitung) die Verantwortung oder nennt eine andere Person. Wer weiß? Eine Unternehmenshaftung gibt es aber auch (s. § 30 OWiG). [Laien-Juristenmodus aus]

Nachtrag: Hier gibt's vielleicht noch weitere tiefergehende Infos:
OWI Teil 1
OWI Teil 2
OWI Teil 3

Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.12.2016 09:10.
Re: Übernahme Ordnungswidrigkeit [Re: Spike] #22858 03.01.2017 09:27
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Spike Offline OP
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Hallo Gandalf,
danke für die Antwort.

Kann es auch sein, dass es im Gefahrstoffrecht kein öffentliches Kontrollorgan wie in der Gefahrgutwelt gibt?

Welcher Polizist weiß schon, welche Angaben mindestens auf einem MSDS stehen müssen und wie ein Packstück gefahrstoffrechtlich bezettelt sein muss. Ausserdem kann er die Richtigkeit eh nur schwer nachvollziehen.


Gruß
Spike
Re: Übernahme Ordnungswidrigkeit [Re: Spike] #22869 04.01.2017 10:02
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TDamm Offline
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Hallo Spike,

das Gefahrgutrecht bezieht sich auf den Transport. Das Stoffrecht auf den Umgang. Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit Gefahrgut auch der Überwachung (Betriebskontrollen in der Regel die Gewerbeaufsichtsbehörden).
Das Transportrecht hingegen wird vom BAG und der Polizei im Bezug auf GüKG, Abfall-, Gefahrgut-, Tier-, Lebensmittel-, Fahrpersonalrecht etc. international Kontrolliert. Auf Grund des Beförderungsbegriffes im GGBefG umfasst die Beförderung nicht nur den reinen Transport sondern auch die vorbereitenden und nachbereitende Maßnahmen. Demzufolge werden bei Straßenkontrollen auch verletze Unternehmenspflichten (z.B. Verpacker, Absender etc.) aufgedeckt. Auch glaube ich persönlich, dass das tägliche Leben wohl eher auf der Straße festgestellt werden kann, als bei einer angemeldeten Betriebsprüfung im Unternehmen (ohne diese zu kritisieren, die machen auch gute Arbeit und erlassen mehr Verfügungen [Anweisung für die Zukunft] gegen das Unternehmen als Bußgelder [Ahndung der Vergangenheit]).

Da die Polizei / BAG keine Zuständigkeit für das Stoffrecht haben, können diese auch dafür nicht ausgebildet werden.

Gruß Thomas

Zuletzt bearbeitet von TDamm; 04.01.2017 10:03.

Freundliche Grüße
Thomas Damm

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