Hallo Spike,
das Gefahrgutrecht bezieht sich auf den Transport. Das Stoffrecht auf den Umgang. Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit Gefahrgut auch der Überwachung (Betriebskontrollen in der Regel die Gewerbeaufsichtsbehörden).
Das Transportrecht hingegen wird vom BAG und der Polizei im Bezug auf GüKG, Abfall-, Gefahrgut-, Tier-, Lebensmittel-, Fahrpersonalrecht etc. international Kontrolliert. Auf Grund des Beförderungsbegriffes im GGBefG umfasst die Beförderung nicht nur den reinen Transport sondern auch die vorbereitenden und nachbereitende Maßnahmen. Demzufolge werden bei Straßenkontrollen auch verletze Unternehmenspflichten (z.B. Verpacker, Absender etc.) aufgedeckt. Auch glaube ich persönlich, dass das tägliche Leben wohl eher auf der Straße festgestellt werden kann, als bei einer angemeldeten Betriebsprüfung im Unternehmen (ohne diese zu kritisieren, die machen auch gute Arbeit und erlassen mehr Verfügungen [Anweisung für die Zukunft] gegen das Unternehmen als Bußgelder [Ahndung der Vergangenheit]).
Da die Polizei / BAG keine Zuständigkeit für das Stoffrecht haben, können diese auch dafür nicht ausgebildet werden.
Gruß Thomas
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 04.01.2017 10:03.