Hallo,
SV 375 besagt, dass Gefahrgüter in begrenzten Mengen in Einzelverpackung oder ZV mit einer Nettomenge von Höchstens 5Kg je Einzel oder Innenverpackung befördert werden, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR.
Ich habe ein Produkt mit UN 3077, 100 x 100g Beutel in ein Karton verpackt, kann ich für diesen Karton die SV 375 verwenden und als harmlos verschicken.
Danke
Gruß