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Fahrzeug als Normalfracht? #23020 16.02.2017 07:47
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K-P_Mueller Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

momentan haben wir eine sehr lebhafte Auseinandersetzung mit einem unserer Kunden.
Er möchte einen kleinen Flieger (eine Art Cessna) per Luftfracht versenden.
Batterien und Motor sind noch eingebaut, aber abgeklemmt und gesichert.
Ebenso sind sämtliche Flüssigkeiten entfernt worden (laut Kunden) einige Teile riechen aber noch sehr stark nach Kerosin.

Nun beharrt unser Kunde darauf, dass diese nicht als Gefahrgut unter UN3166 deklariert werden soll, da er schon mehrfach solche Sendungen per Luftfracht gemacht hat und es noch nie Probleme gab.

Nach durchsicht sämtlicher Sondervorschriften im IATA Buch habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass ein Fahrzeug also 'not restricted' Versendet werden darf oder zumindest lesen sich die Sondervorschriften so, dass nur die einzelnen Teile (Batterie und Motor) nicht einzeln deklariert werden müssen, wenn die vorgegebenen Sondervorschriften eingehalten werden.

Ebenso steht in der PI950 auch nichts was einen versand als Normalfracht erlauben würde.

Bei uns in der Firma sind wir uns jedenfalls einig, dass es nicht geht (ausser wenn man nur das Chassis versenden würde).

Daher lange Einleitung kurze Frage:
Habt ihr Erfahrung/Informationen ob es Ausnahmen im Luftverkehr gibt um ein Fahrzeug als Normalfracht zu versenden?

Grüße
K-P

Re: Fahrzeug als Normalfracht? [Re: K-P_Mueller] #23021 16.02.2017 09:04
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DG-Solution Offline
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Hallo K-P,

schau dir bitte mal die Sondervorschrift A70 an. Hier findest Du die Lösung.
So wie Du es beschrieben hast, ist ein Versand als "not restricted" nicht möglich. Der Kunde muss seine Fracht als UN3166 bzw. UN3528 deklarieren.

Viele Grüße
Tom

Re: Fahrzeug als Normalfracht? [Re: K-P_Mueller] #23023 16.02.2017 14:56
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Floridacargocat Offline
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"Nun beharrt unser Kunde darauf, dass diese nicht als Gefahrgut unter UN3166 deklariert werden soll, da er schon mehrfach solche Sendungen per Luftfracht gemacht hat und es noch nie Probleme gab."
Diese Haltung des Kunden ist nichts Neues, da er bisher bei den Aufsichtsbehoerden nicht aufgefallen ist. Warum die Luftfahrtgesellschaften nicht entsprechend reagiert haben, ist dann mit einem grossen Fragezeichen zu versehen, es sei denn dass die A70 vollstaendig eingehalten worden ist (sehr schwierig bei einer kleinen Cessna (o.ae.) mit all den treibstofffuehrenden Leitungen und Tanks).
Vielleicht hilft da nur eines: weiter verweisen an eine andere Spedition, welche ihren Hals hinhalten will. Alternative: Sich an den Hersteller des Flugzeuges wenden und nachfragen.
Desweiteren, eine kleine Cessna o.ae. (Kolbenmotorflugzeug) wird nicht mit Kerosin betrieben, sondern mit Flugbenzin (u.a. LL-100 lowlead 100 Oktan bzw. Alternativen). Ein Cessna Jet wird mit Kerosin betrieben. Da gibt es schon ein paar Unterschiede in der Flammbarkeit des Treibstoffes.

Re: Fahrzeug als Normalfracht? [Re: K-P_Mueller] #23027 17.02.2017 07:47
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K-P_Mueller Offline OP
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Hi,

vielen Dank für die Antworten und Infos.

Die Sondervorschrift A70 habe ich mir schon durchgelesen, allerdings liest die sich so, als würde sie sich auf den Motor selbst beziehen.
Es macht allerdings natürlich sehr viel Sinn, das sich die Vorschrift auf ein Fahrzeug bezieht und verwendet werden kann, wenn sie schon dort steht smile

Aber wie DG-solution schon geschrieben hat, wird das nicht möglich sein denn der Kunde hat ja zugegeben, dass er alle Flüssigkeiten 'nur' abgelassen hat.
Die Treibstoffleitungen sind weder versiegelt noch abgedichtet.

Den Vorschlag den Kunden abzugeben wäre glaube ich noch das sinnigste, wobei mein Vorgesetzter dann wohl im Dreieck springt...aber egal einen Tod muss man ja sterben^^

Grüße
K-P


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