Hi,
vielen Dank für die Antworten und Infos.
Die Sondervorschrift A70 habe ich mir schon durchgelesen, allerdings liest die sich so, als würde sie sich auf den Motor selbst beziehen.
Es macht allerdings natürlich sehr viel Sinn, das sich die Vorschrift auf ein Fahrzeug bezieht und verwendet werden kann, wenn sie schon dort steht

Aber wie DG-solution schon geschrieben hat, wird das nicht möglich sein denn der Kunde hat ja zugegeben, dass er alle Flüssigkeiten 'nur' abgelassen hat.
Die Treibstoffleitungen sind weder versiegelt noch abgedichtet.
Den Vorschlag den Kunden abzugeben wäre glaube ich noch das sinnigste, wobei mein Vorgesetzter dann wohl im Dreieck springt...aber egal einen Tod muss man ja sterben^^
Grüße
K-P