Hallo zusammen, mir liegt eine ADR-Bescheinigung aus Bosnien-Herzegowina (Checkkarte) vor, die unter Punkt 9 und 10 alle Gefahrgutklassen auflistet. Die Klassen 4, 5, und 6 sind aber nicht unterteilt. Mir kommt das auch deswegen merkwürdig vor, weil die Kombination aus Klasse 1 und 7 doch äusserst selten ist. Kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank für die Info. UNECE ist mir auch ein Begriff. Nur leider ist die Darstellung recht nebulös. Mir fehlt der Zusammenhang zwischen der Darstellung der Gefahrgutklassen nach ADR mit allen Unterteilungen, und der anderen Seite die vorliegende ADR-Bescheinigung, in der die Unterteilungen eben nicht aufgelistet sind. Die Frage die sich mir stellt: Gilt die ADR-Bescheinigung nur mit den Unterteilungen oder ist diese auch ohne Unterteilungen rechtmäßig.
Wenn du die Klassen aufgelistet hast, dann musst du erstmal von der Rechtmäßigkeit ausgehen. Dem Verlader kann sicher nicht zugemutet werden, bei der Kontrolle der Dokumente Fälschungen zu erkennen bzw. die Rechtmäßigkeit behördlicher Dokumente in Frage zu stellen.
Leider scheinen die Behörden in Südosteuropa aber nicht so wirklich nen Plan zu haben bzw. können sie Ihre Drucker nicht bedienen. Die UNECE-Seite hilft da im Übrigen auch nicht weiter, wenn sich die Behörden nicht an ihre eigenen Vorlagen halten.
Mein Kunde rief mich zuletzt wegen einer Bulgarischen ADR-Card an. Dort war bei "anders als in Tanks" (Stückgut) keine einzige Klasse eingetragen. Bei Tanks waren Einträge vorhanden.
Er sollte Stückgut (Paletten) abholen. Ich habe ihm dann empfohlen die Verladung im Rahmen der Sichtprüfung der Dokumente abzulehnen.
Danke für Deine Einschätzung, der Meinung bin ich auch. Nur leider fragt kein Richter nach Zumutbarkeit oder nicht. Du brauchst aber nicht nach Süd-Europa zu gehen um Unzulänglichkeiten zu sehen. Bei den Belgiern ist aufgrund der Zweisprachigkeit jede Zulassungsbescheinung anders im Layout als die ADR vorgibt.
die Aussage zu Bulgarien stimmt leider nicht. Bulgarien hatte 2013 in der Tat bei Nr. 10 keinen Eintrag und trotzdem war diese ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken (außer 1 und 7) gültig. Auf unserer Homepage www.schwaben.ihk.de (Stichwort: ADR-Schulungsbescheinigungen) findet sich die Erläuterung dazu.
Zu Bosnien habe ich momentan auch noch kein Muster vorliegen. Ich habe es aber bei der zuständigen Behörde in Bosnien-Herzegowina angefordert und gebeten es auch bei UNECE einzustellen. Mal sehen, was passiert und wie lange es dauert. Da in 8.2.2.8.5 ADR allerdings auf der Rückseite nur die Klasse ohne weitere Erläuterung gefordert ist, scheint es zwar ungewöhnlich aber durchaus zulässig zu sein, wenn nur die Zahl 4 auf der ADR-Schulungsbescheinigung steht. In den alten ADR-Bescheinigungen von Bosnien war allerdings die Klassenunterteilung angegeben, aber da war es auch im ADR so gestanden.
zunächst vielen Dank für die Erläuterungen zur bulgarischen ADR-Schulungsbescheinigung. Eine ähnliche Einschätzung habe ich schon mal aus Österreich gelesen. Mir ist allerdings keine aktuelle Publikation des BMVI oder eine Regelung in der RSEB bekannt und somit ist die Erläuterung der IHK (die wahrscheinlich aus der österreichischen pdf heraus kopiert wurde) für mich in Deutschland auch nicht bindend (Sollte ich beim BMVI was übersehen haben, freue ich mich über einen Hinweis).
Auf der Hompepage der UN-ECE ist die bulgarische ADR Card abgebildet (im übrigen wieder komplett andere Farbe als in der Publikation) und dort sind Einträge auch bei Stückgut vorhanden. Im von mir geschilderten Fall waren aber eben bei Stückgut keine Eintragungen vorgenommen.
Die Verlader (zumindest die Leiter) unserer betreuten Kunden haben alle die UN-ECE Seite mit den Mustern als Lesezeichen auf ihrem Rechner. Wenn die ADR-Bescheinigung (die ja sowieso schon vom Muster im ADR abweicht), nicht wenigstens so aussieht, wie dort abgebildet, wird die Verladung im Rahmen der Sichtprüfung der Dokumente abgelehnt. So einfach ist das! Keiner hat Lust, sich dann in einem OWiG Verfahren gegen den Verlader mit solch einem Blödsinn zu beschäftigen.
Insgesamt lässt sich feststellen: Das System "ADR-Card" ist in meinen Augen komplett gescheitert.
Nur die Unternehmen mit Fahrzeugführern oder die Fahrzeugführer selbst dürfen sich über höhere IHK-Gebühren freuen. Die Sicherheit (z.B. gegen Fälschungen) ist mit diesem Chaos nicht erhöht worden. Ganz im Gegenteil!
ADR-Bescheinigung aus Bosnien-Herzegowina (Checkkarte)
Ich habe eine positive Nachricht für Dich, unter ADR-Schulungsbescheinigung ist jetzt die ADR-Schulungsbescheinigung von Bosnien-Herzegowina veröffentlicht wurden. Manchmal dauert es etwas länger, aber es kommt die Zeit!!
Da hab ich mich auch gerade umgeschaut. Kann mir jemand das Beispiel aus Spanien erklären? Den würde ich ja eigentlich wegschicken weil ich keihne Ahnung habe, was er transportieren darf. Hier vor allem die erste und zweite Zeile der Klassen auf der Rückseite.
Kann mir jemand das Beispiel aus Spanien erklären?
Sieh mal in Absatz 8.2.2.8.5 Muster der Bescheinigung nach, da wirst Du feststellen, dass es zwei Möglichkeiten für die Eintragungen auf der Rückseite gibt, und zwar Gültigkeit für die Klassen oder UN-Nummer!
Und Spanien hat in seinem Muster diese Möglichkeit genutzt, und in seinem Muster die UN-Nummer 2426 gesetzt, was ja "Ammoniumnitrat flüssig" wäre.
Aber sieh Dir mal das Muster der ADR-Schulungsbescheinigung von Deutschland an, da wirst Du feststellen, dass diese nicht mit der Vorlage im ADR übereinstimmt. Denn das Gebursdatum wird wie folgt beschrieben TT/MM/JJJJ und nicht wie bei dem Muster von Deutschland TT.MM.JJJJ (01.07.1970)
Möglicherweise wurde hier für die Kl. 2 eine Unterteilung wie in 2.2.2.1.2 gewählt. Diese Schulungsbescheinigung berechtigt also u.a. zu gelösten Gasen und Anderen Gegenständen unter Druck. Analog dürfte sie nur 1.2 (was sich allerdings mit TK beißt?). 3 und 7 darf sie gar nicht. Darum wäre hier wohl eine Anfrage an die UNECE sinnvoll, wie dieses Beispiel zu lesen ist. Viel Erfolg. M.A.T.
Hallo, in der „Gefährlichen Ladung“ Heft 06/2017 ist auf Seite 20/21 ein Beitrag von Herrn Klein zu dem Thema „Schein und Sein“, in welchen auf Fälschungen von ADR-Schulungsbescheinigungen eingegangen wird. Auch wird in diesem auf die Seite ADR Certificates UNECE verwiesen, aber leider sind auf der Seite nicht alle ADR-Schulungs-bescheinigungen abgebildet.
Ich hatte mich vor einiger Zeit an das Sekretariat der UNECE gewandt, und hier wurde mir unter anderen mitgeteilt, dass über das Thema schon oft besprochen wurde, letztmalig auf der 99. WP.15-Sitzung 2015 unter der Ziffer 59-62 (siehe Datei im Anhang). Gleichzeitig ist anzumerken, dass die Vertragsstaaten souverän sind und somit entscheiden können, wann sie die Muster bereitstellen. Auf der einen Seite legt das ADR in Unterabschnitt 7.5.1.1 und 7.5.1.2 Pflichten für Verantwortliche im Bezug der Maßnahmen vor der Beladung fest und auf der anderen Seite kann schwer festgestellt werden, ob die ADR-Schulungsbescheinigung die Richtige ist, da diese auf der Seite der UNECE nicht veröffentlicht sind.
sollten Sie auf die IHK einen besonderen Grant haben, ist gerade die ADR-Schulungsbescheinigung nicht der geeignete Anlass. Wir haben die neuen "ADR-Cards" nunmehr seit 1.1.2013, das System läuft absolut problemlos. Mittlerweile kommen die ersten Fahrzeugführer bereits mit diesen neuen ADR-Schulungsbescheinigungen bereits in die Auffrischungsschulung. Von Fälschungen, der mit sicherheitsmerkmalen ausgestatteten neuen deutschen ADR-Schulungsbescheinigungen ist mir (bis auf die dilettantische vom Bundesstaat Baden) in Deutschland nichts bekannt. Die Papierenen waren das Problem, welches sich nunmehr vollends löst (spätestens Ende 2018). Dass die ADR-Vertragsparteien das ADR etwas unterschiedlich umsetzen liegt halt an der Vielfältigkeit in Europa (bzw. im ADR-Verbund) und der Sprache bzw. Grammatik, aber die Karte wurde grundsätzlich umgesetzt und führt zu mehr Fälschungssicherheit. Wenn Sie trotzdem Fahrzeugführer mit gültigen ADR-Schulungsbescheinigungen in Kartenform aus dem Ausland ablehnen, bleibt das Ihre Sache, aber rechtens erscheint es mir nicht.