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ADR-Schulungsbescheinigung #23074 02.03.2017 10:56
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Hallo zusammen,
mir liegt eine ADR-Bescheinigung aus Bosnien-Herzegowina (Checkkarte) vor, die unter Punkt 9 und 10 alle Gefahrgutklassen auflistet. Die Klassen 4, 5, und 6 sind aber nicht unterteilt. Mir kommt das auch deswegen merkwürdig vor, weil die Kombination aus Klasse 1 und 7 doch äusserst selten ist.
Kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: 1361] #23075 02.03.2017 11:49
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aw_ Offline
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Hallo,
UNECE hat Beispiele von ADR-Bescheinigungen abgebildet:
Link

Evtl. lässt sich demnach etwas ableiten - Bosnien fehlt leider.
gruss..aw

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: aw_] #23076 02.03.2017 12:09
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1361 Offline OP
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Vielen Dank für die Info. UNECE ist mir auch ein Begriff. Nur leider ist die Darstellung recht nebulös. Mir fehlt der Zusammenhang zwischen der Darstellung der Gefahrgutklassen nach ADR mit allen Unterteilungen, und der anderen Seite die vorliegende ADR-Bescheinigung, in der die Unterteilungen eben nicht aufgelistet sind. Die Frage die sich mir stellt: Gilt die ADR-Bescheinigung nur mit den Unterteilungen oder ist diese auch ohne Unterteilungen rechtmäßig.

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: 1361] #23077 02.03.2017 12:11
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DJSMP Offline
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Wenn du die Klassen aufgelistet hast, dann musst du erstmal von der Rechtmäßigkeit ausgehen. Dem Verlader kann sicher nicht zugemutet werden, bei der Kontrolle der Dokumente Fälschungen zu erkennen bzw. die Rechtmäßigkeit behördlicher Dokumente in Frage zu stellen.

Leider scheinen die Behörden in Südosteuropa aber nicht so wirklich nen Plan zu haben bzw. können sie Ihre Drucker nicht bedienen. Die UNECE-Seite hilft da im Übrigen auch nicht weiter, wenn sich die Behörden nicht an ihre eigenen Vorlagen halten.

Mein Kunde rief mich zuletzt wegen einer Bulgarischen ADR-Card an. Dort war bei "anders als in Tanks" (Stückgut) keine einzige Klasse eingetragen. Bei Tanks waren Einträge vorhanden.

Er sollte Stückgut (Paletten) abholen. Ich habe ihm dann empfohlen die Verladung im Rahmen der Sichtprüfung der Dokumente abzulehnen.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 02.03.2017 12:12.
Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: DJSMP] #23079 02.03.2017 12:44
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Danke für Deine Einschätzung, der Meinung bin ich auch. Nur leider fragt kein Richter nach Zumutbarkeit oder nicht. Du brauchst aber nicht nach Süd-Europa zu gehen um Unzulänglichkeiten zu sehen. Bei den Belgiern ist aufgrund der Zweisprachigkeit jede Zulassungsbescheinung anders im Layout als die ADR vorgibt.

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: DJSMP] #23095 03.03.2017 14:31
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Servus DJSMP und Kolleginnen und Kollegen,

die Aussage zu Bulgarien stimmt leider nicht. Bulgarien hatte 2013 in der Tat bei Nr. 10 keinen Eintrag und trotzdem war diese ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken (außer 1 und 7) gültig. Auf unserer Homepage www.schwaben.ihk.de (Stichwort: ADR-Schulungsbescheinigungen) findet sich die Erläuterung dazu.

Zu Bosnien habe ich momentan auch noch kein Muster vorliegen. Ich habe es aber bei der zuständigen Behörde in Bosnien-Herzegowina angefordert und gebeten es auch bei UNECE einzustellen. Mal sehen, was passiert und wie lange es dauert. Da in 8.2.2.8.5 ADR allerdings auf der Rückseite nur die Klasse ohne weitere Erläuterung gefordert ist, scheint es zwar ungewöhnlich aber durchaus zulässig zu sein, wenn nur die Zahl 4 auf der ADR-Schulungsbescheinigung steht. In den alten ADR-Bescheinigungen von Bosnien war allerdings die Klassenunterteilung angegeben, aber da war es auch im ADR so gestanden.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: Winklhofer] #23119 09.03.2017 12:16
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Hallo Herr Winkelhofer,

zunächst vielen Dank für die Erläuterungen zur bulgarischen ADR-Schulungsbescheinigung. Eine ähnliche Einschätzung habe ich schon mal aus Österreich gelesen. Mir ist allerdings keine aktuelle Publikation des BMVI oder eine Regelung in der RSEB bekannt und somit ist die Erläuterung der IHK (die wahrscheinlich aus der österreichischen pdf heraus kopiert wurde) für mich in Deutschland auch nicht bindend (Sollte ich beim BMVI was übersehen haben, freue ich mich über einen Hinweis).

Auf der Hompepage der UN-ECE ist die bulgarische ADR Card abgebildet (im übrigen wieder komplett andere Farbe als in der Publikation) und dort sind Einträge auch bei Stückgut vorhanden. Im von mir geschilderten Fall waren aber eben bei Stückgut keine Eintragungen vorgenommen.

Die Verlader (zumindest die Leiter) unserer betreuten Kunden haben alle die UN-ECE Seite mit den Mustern als Lesezeichen auf ihrem Rechner. Wenn die ADR-Bescheinigung (die ja sowieso schon vom Muster im ADR abweicht), nicht wenigstens so aussieht, wie dort abgebildet, wird die Verladung im Rahmen der Sichtprüfung der Dokumente abgelehnt. So einfach ist das! Keiner hat Lust, sich dann in einem OWiG Verfahren gegen den Verlader mit solch einem Blödsinn zu beschäftigen.

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: DJSMP] #23120 09.03.2017 12:20
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DJSMP Offline
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Insgesamt lässt sich feststellen: Das System "ADR-Card" ist in meinen Augen komplett gescheitert.

Nur die Unternehmen mit Fahrzeugführern oder die Fahrzeugführer selbst dürfen sich über höhere IHK-Gebühren freuen. Die Sicherheit (z.B. gegen Fälschungen) ist mit diesem Chaos nicht erhöht worden. Ganz im Gegenteil!

Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: 1361] #23455 17.05.2017 20:10
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Gerald Online
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Hallo 1361,

Antwort auf
ADR-Bescheinigung aus Bosnien-Herzegowina (Checkkarte)


Ich habe eine positive Nachricht für Dich, unter ADR-Schulungsbescheinigung ist jetzt die ADR-Schulungsbescheinigung von Bosnien-Herzegowina veröffentlicht wurden. Manchmal dauert es etwas länger, aber es kommt die Zeit!! wink


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR-Schulungsbescheinigung [Re: 1361] #23456 18.05.2017 15:13
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Stefan82 Offline
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Da hab ich mich auch gerade umgeschaut. Kann mir jemand das Beispiel aus Spanien erklären? Den würde ich ja eigentlich wegschicken weil ich keihne Ahnung habe, was er transportieren darf. Hier vor allem die erste und zweite Zeile der Klassen auf der Rückseite.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
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