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Kontrolle LKW auch bei LQ?
#23182
16.03.2017 13:34
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müdes Wiesel
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Wir versenden Gefahrgut in begrenzten Mengen in bauartgeprüften Gefahrgutkartons ins Ausland. Nun wurde mir auf einer Schulung mitgeteilt, dass wir den "LKW bis 1000 Punkte-Check" durchführen sollen, wenn sich der Fahrer des LKW´s von uns die Punktezahl bescheinigen lässt. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass das bei LQ-Ware nicht notwendig ist. Gibt es dazu Erfahrungen? Macht es einen Unterschied, ob wir oder der Empfänger der Ware der Auftraggeber für die Abholung ist? Herzlichen Dank für Eure Antworten.
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Re: Kontrolle LKW auch bei LQ?
[Re: müdes Wiesel]
#23183
16.03.2017 13:57
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Udo Freitag
Meister aller Klassen
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Hallo müdes Wiesel,
soviele ist das meiner Ansicht nicht. Für die Beförderung auf der Straße von begrenzten Mengen, ist weder ein Beförderungspapier, schriftliche Weisung noch Ausrüstungsgegenstände wie Feuerlöschgeräter oder mitzuführende Ausrüstungsgegenstände gem. der schriftlichen Weisung gefordert. Also fällt das schon mal weg. Des Weiteren, welche Punktezahl willst Du dem Fahrzeugführer bescheinigen? Die sogenannte "1000 Punkte-Regelung" gibt es bei begrenzten Mengen nicht.
Was natürlich zu überprüfen wäre, ist die verwendete Ausrüstung zur Be- und Entladung, alkohol beim Fahrzeugführer und Sichtprüfung des Fahrzeuges, im Hinblick auf offensichtliche Mängel. Dies gilt für den Verlader der Gefahrgutsendung.
Gruß
Udo
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Re: Kontrolle LKW auch bei LQ?
[Re: Udo Freitag]
#23189
17.03.2017 16:04
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müdes Wiesel
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Neuling
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OP
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Hallo Udo, wir haben bisher in der Regel gar nichts dazu geschrieben. Die Paketdienste holen die LQs so ab. Aber muss ich dann die Kontrolle des Fahrzeugs vornehmen? Der Paketdienstfahrer hier für Deutschland wird sich bedanken. Der hat dafür keine Zeit.
Die größeren Pakete fürs Ausland werden via Spedition abgeholt, die fragen mal nach den Punkten. Da könnten wir am ehesten kontrollieren. Aber was ist Vorschrift?
Schönes Wochenende für alle.
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Re: Kontrolle LKW auch bei LQ?
[Re: müdes Wiesel]
#23190
17.03.2017 18:14
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo müdes Wiesel, Aber muss ich dann die Kontrolle des Fahrzeugs vornehmen? Sieh mal unter Abschnitt 3.4.1 g) nach, da steht bei Teil 7: " ...7.5.1 (mit Ausnahme von Unterabschnitt 7.5.1.4), ...", und somit dürfte Deine Frage beantwortet sein. In der RSEB findest Du dazu Erläuterungen unter Ziffer 7-5.1 bis 7-8.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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