Im Keller darfst Du allerdings nur 20 kg entzündbare Flüssigkeiten lagern, siehe TRGS 510. In Garagen sind oft 200l erlaubt, näheres kann man der Garagenverordnung des entsprechenden Bundeslandes entnehmen.
Aus den gleichen Gründen wie oben beschrieben greift die TRGS 510 auch nicht. Ansonsten dürften nach TRGS 510 bis 100 kg Diesel (H226, 20 kg ist die Grenze bei H224 und H225) außerhalb von Lagern gelagert werden (Kap. 1 (3)). Dann aber auch nur mit gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnung und Auffangwanne (Kap. 4.1 (7) und Kap. 4.2 (10)). Dann gälte aber ein Höchstvolumen von 10 Litern pro Behälter. Also nicht in den 20-Liter-Stahlkanistern lagern!
Weiß bei der Gelegenheit jemand, ob und wie ein Verbot der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Behältern in der Musterbauverordnung der Länder ausgesprochen wird?
Auf der anderen Seite: bei meinen Eltern ist ein 3000-Liter-Heizöltank im Keller. Ich weiß nicht, ob 60 Liter Diesel bei einem Brand dann entscheidend wären.