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Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus #23437 12.05.2017 09:46
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Zusammen,

es ist jetzt wahrscheinlich eine etwas seltsame Frage, jedoch ist diese mir selbst gestellt worden, ich konnte jedoch keine Fundstelle nennen, wo dazu etwas steht.
Es soll ein Stoff der Kl. 6.1, III, im Silofahrzeug transportiert werden, was auch so vorschriftsmäßig und in Ordnung ist.
Es soll jedoch noch eine "Probe" des Stoffes, als begrenzte Menge (5 kg ist nach Spalte 7a der Tabelle erlaubt) mitgenommen werden. Da dies im Silofahrzeug nicht realisierbar ist, ist die Frage aufgetaucht ob man die 5 kg Kiste, als begrenzte Menge gekennzeichnet, nicht im Führerhaus mitnehmen darf.
Die Frage ist vor allem ob, und wenn ja, wo dazu etwas nachzulesen ist?


Viele Grüße

Dieter
Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: Dieter2010] #23438 12.05.2017 10:18
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aw_ Offline
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Hallo Dieter,
Falls kein besserer Vorschlag kommt:
man muss für die UN-Nummer die Tabelle A durchgehen und alle Punkte beachten wie beim normalen Stückguttransport auch, also trennen von Nahrungsmitteln und La-Si etc.
gruss..aw

Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: aw_] #23439 12.05.2017 10:24
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo aw,

das mit der Tabelle A ist schon klar, jedoch ist hier nichts zum Transport im Führerhaus zu finden; weder ob es zulässig ist, noch ob es verboten ist.


Viele Grüße

Dieter
Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: Dieter2010] #23440 12.05.2017 10:32
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aw_ Offline
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Moin Dieter,
Mir ist eine solches Verbot nicht bekannt, vlt. meldet sich ja noch jemand dazu, aber versuche mal alles einzuhalten was in Tab. A gefordert ist. Ginge das problemlos?
gruss..aw

Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: aw_] #23441 12.05.2017 10:53
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo aw,

aus meiner Sicht spricht, was Tabelle A betrifft, nichts dagegen, die kleine Kiste im Führerhaus zu transportieren.
Nach dem wir so einen Fall noch nie gehabt haben, ist eben ein unsicheres Bauchgefühl dabei, ob nicht doch irgendwo etwas dazu stehen könnte.


Viele Grüße

Dieter
Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: Dieter2010] #23442 12.05.2017 11:45
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UHeins Offline
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Aber auf jeden Fall die Ladungssicherung auch im Führerhaus vornehmen! Nur im Fußraum abgelegt oder womöglich mit dem Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz fixiert mögen die Kontrollorgane überhaupt nicht!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Transport von Begrenzten Mengen im Führerhaus [Re: Dieter2010] #23443 12.05.2017 11:48
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
ist die Frage aufgetaucht ob man die 5 kg Kiste, als begrenzte Menge gekennzeichnet, nicht im Führerhaus mitnehmen darf.


Unter Gefahrgut im Führerhaus hatten wir schon mal einen Beitrag zu diesem Thema.

Aber in Unterabschnitt 7.5.7.1 steht z.b. "...Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, und unverpackte gefährliche Gegenstände müssen durch geeignete Mittel ge­sichert werden, die in der Lage sind,..."

Und im Führerhaus sind keine "...Einrichtungen für die Sicherung und Hand­habung der gefährlichen Güter...." vorhanden.

Das nächste Problem ist natürlich, das von den gefährlichen Gütern keine Gefahr für den Fahrzeugführer während der Beförderung im Führeraus ausgehen dürfen. Stellt man sich jetzt mal vor, ich habe eine brennbare Flüssigkeit in einem Versandstück im Führerhaus, und es kommt zu einem Unfall. Dann könnte es für den Fahrzeugführer knapp werden, wenn es eingeklemmt ist und die Flüssigkeit würde sich entzünden.

Ich denke mal, das eine ist das Fahrerhaus und das andere ist die Ladefläche!

Warum legt Ihr das Versandstück nicht in einen Staukasten o.ä., der ist ja auch an einem Silofahrzeug vorhanden!!

Sieh mal in der DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge nach, der §37 gibt Dir ein paar Hinweise.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.05.2017 13:53.

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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