Placards schwärzen nach Entladung
#23541
20.06.2017 08:38
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S.Schumacher
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Hallo Forum,
zur Zeit werden bei uns Placards nach der vollständigen Entladung von Containern geschwärzt. Hat jemand Erfahrungen ob das zu Problemen führen kann? Unter der Hand wird gemunkelt, das es in einigen Häfen angeblich nicht akzeptiert wird wenn die Placards nicht vollständig entfernt wurden.
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Re: Placards schwärzen nach Entladung
[Re: S.Schumacher]
#23546
20.06.2017 14:20
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Gerald
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Hallo, Unter der Hand wird gemunkelt, das es in einigen Häfen angeblich nicht akzeptiert wird wenn die Placards nicht vollständig entfernt wurden. Das kann schon sein, denn im IMDG-Code steht unter Absatz 5.3.1.1.1 Allgemeine Vorschriften Nr.2 "... muss durch geeignete Methoden erfolgen, so dass diese Angaben auf den Güterbeförderungseinheiten noch erkennbar sind, wenn diese sich mindestens drei Monate im Seewasser befunden haben. ..."Und ob die Farbe einen Widerstand gegen Seewasser von drei Monaten hat, muss erst einmal bewiesen werden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Placards schwärzen nach Entladung
[Re: S.Schumacher]
#23548
20.06.2017 15:58
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DJSMP
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Finde ich praktisch gesehen keine gute Lösung. Wenn das alle so machen würden, ist dann der Container irgendwann mal mit schwarzen Quadraten übersäht. Ich glaube nicht, dass dann auf die Farbe wieder neue Placards zum Überkleben halten.
Im Gefahrgutrecht wird sich da nichts finden lassen. Das ist im IMDG-Code bzw. der GGVSee nach meiner Auffassung gar nicht und in der GGVSEB nur wischi-waschi geregelt.
Nach meiner Auffassung regelt der IMDG-Code die Empfangsseite überhaupt nicht, sondern nur die Versandseite. Und in der GGVSee wird dem Empfänger lediglich eine Pflicht für Klasse 7 zugewiesen.
Für die Importseite müsste man da die GGVSEB für den Nachlauf auf der Straße heran ziehen. Beim Fahrzeugführer steht in §28 Nr. 6 die Großzettel (Placards) [...] nach Absatz 5.3.1.1.6 ADR zu entfernen oder abzudecken".
Beim Entlader steht in §23a (1) Nr. 5 "... hat dafür zu sorgen, dass bei vollständig entladenen, gereinigten, entgasten und entgifteten Fahrzeugen, Wagen, Beförderungsmitteln, Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks keine Großzettel (Placards), keine Kennzeichen und keine orangefarbenen Tafeln gemäß den Kapiteln 3.4 und 5.3 ADR/RID/ADN mehr sichtbar sind"
Also rein formell sicher nicht zu beanstanden aber praktisch gesehen wird da der Container ziemlich eintapeziert. Da kann ich mir schon vorstellen, dass das nicht alle mögen.
Ist was in der Bremischen Hafenordnung bzw. in der Hafenverordnung Hamburg zu finden?
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 20.06.2017 15:59.
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Re: Placards schwärzen nach Entladung
[Re: DJSMP]
#23557
22.06.2017 18:24
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exag
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Moin,
nach 5.3.1.1.1.3 IMDG ist das erlaubt (Alle Placards...müssen... entfernt oder abgedeckt werden...), bisher habe ich nur weiße 25x25 Zettel gesehen die drübergeklebt wurden, un da gab es, meines Wissens, bisher keine Probleme. Sowie der Container dann wieder an einem Depot ist wird alles entfernt, daher sieht man die nicht so oft an Bord.
Gruß Volker
Zuletzt bearbeitet von exag; 22.06.2017 18:24.
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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