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Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe [Re: King_Louie_21] #23858 23.08.2017 08:45
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
wenn man nichts weiß, ist eine Einstufung natürlich schwierig und es kann auch was Falsches dabei rauskommen. Es sollte nachvollziehbar dargelegt werden , wie und warum man zu dieser oder jener Einstufung gekommen ist (nach bestem Wissen und Gewissen), dann wird man kaum jemandem einen Vorwurf machen können.
Wenn ich zur Giftigkeit nichts weiß, und die vereinfachten Prüfungen nach 2.2.61.1.9.2 nicht durchführen kann/möchte/lasse, dann liege ich auf der sicheren Seite, wenn ich davon ausgehe, dass es sich um einen giftigen Stoff handelt und lande wohl immer bei VG 1. Könnte bei der kleinen Menge auch UN 3315 nehmen. Ändert aber nichts an der VG.
@tree787: Aber irgendjemand muss doch bei euch eine Vorstellung davon haben, was ihr da hergestellt habt bzw. mit welcher Zielsetzung dieser neue Stoff hergestellt wurde. Kann da keiner eine fundierte Annahme treffen?
Gruß Gandalf

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe [Re: Bergmannsheil] #23886 28.08.2017 19:33
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King_Louie_21 Offline
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Originally Posted by Bergmannsheil
[...] Wie sollte sich bei rechtskonformen Beförderungen ableiten lassen, dass die ursprüngliche Klassifizierung nicht dem dogmatischen ADR entspricht, sondern nur aus plausiblen Gründen so abgeleitet wurden. [...]

Hallo Bergmannsheil,

im Rahmen einer Straßenkontrolle wird es schwierig sein, Klassifizierungsfehler aufzudecken/nachzuweisen, wenn die Papiere plausibel sind.

Aber es finden ja auch Betriebskontrollen statt. Da kann dann schon mal nachgefragt werden, wie der Auftraggeber bzw. der Absender bei der Klassifizierung vorgegangen ist. "Pi mal Daumen" ist dann vermutlich eine ungünstige Antwort.

Schöne Grüße.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe [Re: tree787] #23895 01.09.2017 14:22
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Für Paraquat ist die Sache ja klar, auch wenn es nicht als Pestizid verwendet wird, sollte der LD50-Wert der WHO (150 mg/kg, VGIII) verwendet werden.
Wikipedia gibt allerdings niedrigere Werte an: https://de.wikipedia.org/wiki/Paraquat
Ganz anders liegt der Fall aber, wenn daraus durch chemische Veränderung Derivate (neue Substanzen) hergestellt werden, die eine völlig andere Toxizität besitzen können. Vermutlich ist dann nur die Einstufung als Probe möglich, wobei man von einer höchstmöglichen Giftigkeit ausgehen sollte.

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe [Re: tree787] #23898 04.09.2017 16:13
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Originally Posted by tree787

...wir müssen eine Probe (ca. 150ml) eines neuen Stoffs verschicken, für den weder ein SDB, Erfahrungswerte zu Vergiftungsfällen beim Menschen noch tierexperimentelle Untersuchungen vorliegen.
Der Ausgangsstoff ist Paraquat-dichlorid Hydrat (UN 2811, VG I)...
tree787


Hallo,
so wie ich dass verstehe wurde Paraquatdichlorid CAS:1910-42-5 chemische verändert. Das heißt ein neuer Stoff wurde synthetisiert. CAS:???
Die Frage ist wofür die neue Substanz eingesetzt werden soll - dementsprechend ergeben sich weitere Anforderungen.
Einfach Analog Paraquatdichlorid einzustufen ist m.E. nicht belastbar genug.
Gruß
Christopher

Re: UN 2810 Zuordnung Verpackungsgruppe [Re: tree787] #23933 12.09.2017 15:12
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Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Eine CAS gibt es nicht. Toxikologische Eigenschaften sind sonst auch nicht bekannt. Es ist halt Forschung.

Von der Verpackungsgruppe I komme ich auch mit der Probe nicht weg, obwohl ich bezweifle, dass ich diese Variante überhaupt nutzen darf.

Es besteht die Möglichkeit einer Direktfahrt mit erhöhten Kosten. Ansonsten sicher nur Eigentransport.

Gruß
tree787

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