Hallo,
Nicht wirklich. Es kann von keiner Privatperson verlangt werden das ADR zu kennen.
Wieso nicht!! Es gibt ein Sprichwort, und das sagt nun mal "
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"Die Privatperson fällt unter Unterabschnitt 1.1.3.1 a), dann muss sie nur noch wissen. Was bedeutet
"unter normalen Beförderungsbedingungen ", steht in der RSEB Ziffer 1-2, na gut, das weiß bestimmt nicht jeder. Aber wenn er es nicht einhält, dann wird die Polizei es bei einer Kontrolle schon sagen und im ungünstigen Fall bekommt er ein Bußgeldverfahren.
Da gebe ich Dir eher Recht im Bezug der GGVSEB Anlage 2 Ziffer 4.2 und nach StVO, welche zum 01.04.2013 beim Zeichen 269 geändert worden ist, was jetzt bedeutet
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung nicht benutzen.@ Paul
Ist das ADR/GGVSEB konform ?
Klar, es ist ja Handel mit Privatpersonen. Aber ein Hinweis würde nicht schaden!