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Fundstelle im ADR zur Begründung UN 3257 ?
#24207
06.12.2017 12:04
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Puck40
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Spezi
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Hallo,
ich suche die entsprechende Stelle im ADR zur folgenden Begründung:
Fugenvergussmasse (UN 3257, III) die von Bauunternehmungen zum Zwecke der eigenen Verarbeitung in Mengen bis 450 L über 100° C erhitzt befördert wird, ist nach Unterabschnitt 1.1.3.1, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gefäßes von den Vorschriften der GGVSEB/ADR befreit.
Ist das eventuell eine alte Vorgabe ?
Vielen Dank !
Puck40
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Re: Fundstelle im ADR zur Begründung UN 3257 ?
[Re: Puck40]
#24208
06.12.2017 13:31
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Gerald
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Hallo Puck40, ist nach Unterabschnitt 1.1.3.1, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gefäßes von den Vorschriften der GGVSEB/ADR befreit. Du meinst bestimmt den Unterabschnitt 1.1.3.1 c), aber da steht auch "...die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. ... Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung; "Leider hast Du zur Beförderung in Versandstücken oder in Tanks nichts geschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.12.2017 13:32.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fundstelle im ADR zur Begründung UN 3257 ?
[Re: Puck40]
#24209
06.12.2017 14:51
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Udo Freitag
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Hallo Puck40,
handelt es sich bei der Fugenvergussmasse um Gussasphalt? Wenn ja, siehe mal in Kapitel 3.3 ADR SV 643.
Gruß
Udo
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Re: Fundstelle im ADR zur Begründung UN 3257 ?
[Re: Puck40]
#24380
29.01.2018 16:24
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Puck40
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Spezi
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Hallo,
es handelt sich nicht um Gussasphalt. Inzwischen haben sich neue Fragen zu diesem Stoff ergeben. Dieser Stoff wird im heißen Zustand in einem Anhänger ( Arbeitsmaschine: Kocher) zur Baustelle gefahren um damit die Fugen zu behandeln. Bei dem ausführendem Unternehmen handelt es sich nicht um einen Handwerksbetrieb. * kann man für diese Transporte die Freistellung: 1.1.3.6 verwenden. Demnach wären das 1000 Liter. Hier stellt sich für mich die Frage, ob diese Kocher als Beförderungseinheit angesehen werden können. * oder die Freistellung 1.1.3.1 Buchstabe c * kann die Handwerkerregelung auch von anderen Betrieben als von Handwerkerbetrieben verwendet werden, falls ja unter welchen Umständen ?
Vielen Dank für die Unterstützung Puck40
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Re: Fundstelle im ADR zur Begründung UN 3257 ?
[Re: Puck40]
#24382
29.01.2018 17:12
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Winklhofer
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Servus Puck40,
schau Dir doch mal die Sondervorschrift 668 des ADR an. Diese Freistellung dürfte die Lösung des Problems darstellen.
Gruß Alfred Winklhofer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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