Hallo Herr Winklhofer,
die Quelle dieser Freistellung kenne ich nicht. Aber wenn ich mir so anschaue, was an UN 0432 über die Fähre nach UK geht und aus Mexiko nach Europa fährt, könnte man die Automobilisten schon dahinter vermuten.
Wie dem auch sei, ich finde (und das habe ich denke ich schon mehrfach in diesem Forum betont) diesen ganzen Freistellungskrempel ganz schlimm. Es kann doch nicht sein, dass ein Explosivstoff der Klasse 1 nicht plakatiert wird.
Dass Explosivstoffe als LQ zugelassen sind, ist genauso ein Irrsinn, mal abgesehen von Ihrem Beispiel, wo bei LQ mehr gekennzeichnet wird als bei Regelversand.
Genauso sinnlos ist der 3.4.5.5.2, wo die LQ Plakatierung unter den Tisch fällt und die CTU nur für die Gefahrgüter im Regelversand gekennzeichnet werden muss. Da hatte ich sogar mal eine Ablehnung der Reederei, als mein Kunde das Gefahrgut im Regelversand plakatiert hat und das vergrößerte LQ Kennzeichen.