Moin moin,
Hallo Oliver,
nach meiner Auffassung ist hier die tatsächlich eingefüllte Menge maßgebend. Daher liegst Du mit vier Litern je Verpackung im Regelungsbereich der begrenzten Mengen nach Kap. 3.4. Daher gehört auf den Kanister die schwarz-weiß-schwarze Raute.
Mir stellt sich die Frage, warum nimmst Du einen überdimensionierten Kanister ? Der verursacht doch nur unnötige Kosten.
Auf den Kanister, da Einzelverpackung, dürfen in keinem Fall die Markierungen für begrenzte Mengen, schwarz weiße Raute, angebracht werden. In dieser Variante gehören einzig Gefahrstoffmarkierungen nach GHS auf den Kanister.
Die "Raute" gehört ausschließlich auf die Aussenverpackung welche ein Bruttogewicht von 30 kg nicht überschreiten darf.
Was ist denn Mit der SV 375/ADR.(persönlich bin ich da kein Freund von, es ist aber möglich)
Hiermit darfst du auf Gefahrgutmarkierungen jeglicher Art verzichten.
Würde allerdings, um unnötige Fragen zu vermeiden, in irgendeiner Dokumentation, Lieferschein, Rechnung oder ähnliches, auf diese Sondervorschrift verweisen.