Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Bezettelung Mindermenge? #24349 25.01.2018 10:00
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
O
Oliver Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
O
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Bezettelung eines unserer Versandstücke.
Wir möchten einen Rohstoff mit der UN3082 versenden.
Freigestellte Menge ist 5 Liter.
Meine frage ist jetzt, ich habe 4 Liter von dem Rohstoff in einem 20 Liter Gebinde/Kanister. Welche Bezettelung kommt drauf?
Schwarz Weiss Schwarz ( Kleingebinde/Mindermenge )oder UN-Nummer mit Kl.9 Aufkleber?
Vielen Dank schon mal vorab.

Zuletzt bearbeitet von Oliver; 25.01.2018 10:02.
Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24351 25.01.2018 11:49
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Hallo,
soweit ich das sehe, kommt auf dem Kanister der Gefahrzettel Kl. 9 mit UN-Nr

Wenn dann der Kanister in einem Pappkarton kommt, dann kann auf dem Pappkarton die Raute aus Kapitel 3.4 drauf.

Zuletzt bearbeitet von Chris Wilting; 25.01.2018 11:50.
Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Chris Wilting] #24352 25.01.2018 12:02
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
O
Oliver Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
O
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
Hallo,
aber der Inhalt liegt doch im Bereich der Freigestellten Mengen ( 4 Liter ).
Warum dann auf den Kanister UN-Nummer + Kl.9 und auf dem Karton die Raute?
Freigestellte Mengen werden doch nur mit einer Raute gekennzeichnet, oder?
Auf dem Kanister sowie auf dem Umkarton, oder?

Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24354 25.01.2018 12:13
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
O
Oliver Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
O
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
Bzw. müsste auf den Kanister doch eigentlich gar keine Kennzeichnung, oder?
Bei Literflaschen kommt ja auf die Flasche auch keine Kennzeichnung, sondern nur auf den Umkarton die Raute.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24355 25.01.2018 12:20
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Variante 1
Es ist natürlich ein gefahrgutrechtlich zugelassener Kanister zu verwenden.
Dieser wird dann ordnungsgemäß bezettelt. Kl. 9 und UN-Nr.

Variante 2
Für die Regelung nach Kapitel 3.4 ist zu beachten, dass hier "Zusammengesetzte Verpackung" zu verwenden ist.
D.h., der Kanister kommt in einem Karton. (Kanister=Innenverpackung, Karton=Aussenverpackung)
Dann braucht der Kanister nicht mehr bezettelt zu werden.
Auf dem Karton kann dann die 'Raute'

Abgesehen vom Transport kommt natürlich ein gefahrstoffrechtliches Etikett auf dem Kanister, oder?

Hier geht es um "begrenzte Menge" (3.4) und nicht um "freigestellte Menge" (3.5)

Zuletzt bearbeitet von Chris Wilting; 25.01.2018 12:22.
Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24356 25.01.2018 13:13
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
O
Oliver Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
O
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
Wir verfahren nach der Variante 2.

Die Gefahrstoffpiktogramme sind auf dem Kanister angebracht. Neben der Inhaltsbezeichnung.

Ich hätte da noch eine Frage zu Variante 1:
Wenn ich angenommen mehrere Kanister dieser Art ( zugelassener 5 Liter Kanister mit 4 Litern Inhalt ) hätte und würde diese auf eine Palette packen, dann müsste jeder Kanister mit UN-Nummer und der Klasse versehen sein. Ist das soweit korrekt?
Wie würde das Beförderungspapier in diesem Fall aussehen?
Müsste ich dann begrenzte Mengen in KG angeben oder würde es als "richtiges" Gefahrgut mit Punkten angegeben werden müssen?

Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24357 25.01.2018 13:24
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 129
Jacob Madsen Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 129
Hallo Oliver,

nach meiner Auffassung ist hier die tatsächlich eingefüllte Menge maßgebend. Daher liegst Du mit vier Litern je Verpackung im Regelungsbereich der begrenzten Mengen nach Kap. 3.4. Daher gehört auf den Kanister die schwarz-weiß-schwarze Raute.

Mir stellt sich die Frage, warum nimmst Du einen überdimensionierten Kanister ? Der verursacht doch nur unnötige Kosten.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24358 25.01.2018 13:28
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
O
Oliver Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
O
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 11
Der Kanister ist Eigentum der Firma von welcher wir den Rohstoff hatten.
Aber ist hätte ja das gleiche Problem wenn ich z.B. einen 10 Liter Kanister nehmen würde, weil keine anderen zugelassenen zur Verfügung stehen.

Wie ist es mit dem Beförderungspapier? Wie müsste das aussehen?

Meiner Meinung nach nur das Gewicht und keine Punkte, oder?

Grüße
Oliver

Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Jacob Madsen] #24359 25.01.2018 13:33
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Moin moin,

Originally Posted by Jacob Madsen
Hallo Oliver,

nach meiner Auffassung ist hier die tatsächlich eingefüllte Menge maßgebend. Daher liegst Du mit vier Litern je Verpackung im Regelungsbereich der begrenzten Mengen nach Kap. 3.4. Daher gehört auf den Kanister die schwarz-weiß-schwarze Raute.

Mir stellt sich die Frage, warum nimmst Du einen überdimensionierten Kanister ? Der verursacht doch nur unnötige Kosten.


Auf den Kanister, da Einzelverpackung, dürfen in keinem Fall die Markierungen für begrenzte Mengen, schwarz weiße Raute, angebracht werden. In dieser Variante gehören einzig Gefahrstoffmarkierungen nach GHS auf den Kanister.
Die "Raute" gehört ausschließlich auf die Aussenverpackung welche ein Bruttogewicht von 30 kg nicht überschreiten darf.

Was ist denn Mit der SV 375/ADR.(persönlich bin ich da kein Freund von, es ist aber möglich)
Hiermit darfst du auf Gefahrgutmarkierungen jeglicher Art verzichten.
Würde allerdings, um unnötige Fragen zu vermeiden, in irgendeiner Dokumentation, Lieferschein, Rechnung oder ähnliches, auf diese Sondervorschrift verweisen.


Re: Bezettelung Mindermenge? [Re: Oliver] #24360 25.01.2018 14:10
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Originally Posted by Oliver

Ich hätte da noch eine Frage zu Variante 1:
Wenn ich angenommen mehrere Kanister dieser Art ( zugelassener 5 Liter Kanister mit 4 Litern Inhalt ) hätte und würde diese auf eine Palette packen, dann müsste jeder Kanister mit UN-Nummer und der Klasse versehen sein. Ist das soweit korrekt?
Wie würde das Beförderungspapier in diesem Fall aussehen?
Müsste ich dann begrenzte Mengen in KG angeben oder würde es als "richtiges" Gefahrgut mit Punkten angegeben werden müssen?


Es wäre "richtiges" Gefahrgut.
"Begrenzte Menge" geht ja nicht, weil dazu muss es eine 'Zusammengesetzte Verpackung' sein, d.h. Kanister im Karton.

Aber der Hinweis auf SV375 würde ja alles wieder aufheben.
Demnach reicht bei 4 l ein Gefahrstoffetikett.

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3