Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Limited Quantities im Seeverkehr [Re: Mathias/ion] #24453 16.02.2018 16:53
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
Hallo,Kemal
Bei LQ kann, falls die Verpackung keinen Code hat, natürlich auch keiner angegeben werden. Übrigens ist das "4G" wohl einfach so aus 5.4.1.5.1 entnommen worden; es hat keinen Bezug zur tatsächlich genutzen Verpackung und steht dort nur als Beispiel. Auf die LQ-Verpackungsanforderungen (gemäß 3.4.1.2) hat DJSMP ja schon hingewiesen.
Daß der Verpackungscode ohnehin freiwillig ist und nur zusätzlich angegeben werden darf sollte auch der Reederei bekannt sein; leider werden weder die Sachbearbeiter in den Reedereien von Behörden periodisch auf ihre Kenntnisse geprüft - anders als jeder Gefahrgutfahrer - noch werden die dort benutzten Programme von kompetenten, unabhängigen Stellen auf Korrektheit und Aktualität geprüft. Das erklärt die gelegentlich bekanntwerdenden seltsamen Anforderungen von Reedereien (Codepage, EmS, MFAG), deren Sachbearbeiter ohne wirkliches Verständnis der Vorschriftenentwicklung stur ihre Abfragemasken ausfüllen.
Übrigens kann die Angabe sogar kontraproduktiv sein weil dann jemand, der die DGD überfliegt, fälschlicherweise annehmen kann, es sei keine LQ-Sendung und dann alle möglichen weiteren Fragen stellt. Man kann die Reederei ja ganz cool nach der Rechtsgrundlage und dem Sinn der Angabe fragen!
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Limited Quantities im Seeverkehr [Re: M.A.T.] #24457 19.02.2018 09:57
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
Es wollten auch schon Reedereien einen UN-Verpackungscode für Glasflaschen in die IMO Erklärung eingetragen haben. Nichts ist unmöglich! grin

Daher habe ich vorsichtshalber mal von "sollte nicht" gesprochen. Zudem kann ja auch für LQ eine bauartgeprüfte Verpackung UN 4G verwendet werden. Es muss aber keine bauartgeprüfte Verpackung sein.

Summasummarum: Die Verpackung für LQ im Straßenverkehr muss 3.4.1 d) den allgemeinen Verpackungsvorschriften und nach f) den Bauvorschriften in Teil 6 (z.B. Cobb-Test) entsprechen, es muss aber keine bauartgeprüfte UN-Verpackung sein.

Wenn also für LQ eine Verpackung ohne UN-Spezifikationsmarkierung verwendet wurde, kann man logischerweise in der IMO Erklärung auch nicht "(4G)" aufführen.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3