Hallo,Kemal
Bei LQ kann, falls die Verpackung keinen Code hat, natürlich auch keiner angegeben werden. Übrigens ist das "4G" wohl einfach so aus 5.4.1.5.1 entnommen worden; es hat keinen Bezug zur tatsächlich genutzen Verpackung und steht dort nur als
Beispiel. Auf die LQ-Verpackungsanforderungen (gemäß 3.4.1.2) hat DJSMP ja schon hingewiesen.
Daß der Verpackungscode ohnehin freiwillig ist und nur zusätzlich angegeben werden darf sollte auch der Reederei bekannt sein; leider werden weder die Sachbearbeiter in den Reedereien von Behörden periodisch auf ihre Kenntnisse geprüft - anders als jeder Gefahrgutfahrer - noch werden die dort benutzten Programme von kompetenten, unabhängigen Stellen auf Korrektheit und Aktualität geprüft. Das erklärt die gelegentlich bekanntwerdenden seltsamen Anforderungen von Reedereien (Codepage, EmS, MFAG), deren Sachbearbeiter ohne wirkliches Verständnis der Vorschriftenentwicklung stur ihre Abfragemasken ausfüllen.
Übrigens kann die Angabe sogar kontraproduktiv sein weil dann jemand, der die DGD überfliegt, fälschlicherweise annehmen kann, es sei keine LQ-Sendung und dann alle möglichen weiteren Fragen stellt. Man kann die Reederei ja ganz

nach der Rechtsgrundlage und dem Sinn der Angabe fragen!
Viel Erfolg
M.A.T.