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Angabe im Beförderungspapier ändern/streichen #24541 08.03.2018 13:09
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T.Müller Offline OP
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Ein Hallo in die Runde,

ich habe folgende kurze Frage, auf die mir das ADR keine direkte Antwort gibt.

Kann man Angabe im Beförderungspapier einfach durchstreichen?

Hintergrund ist, dass bei uns aufgrund eines Systemfehlers in den Beförderungspapieren zum einen hinter der UN-Nummer der Begriff "Abfall" steht und zum anderen auch hinter dem Tunnelcode der Zusatz: „ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5“.


Die Thematik, wann welcher Eintrag zu erfolgen hat und mir bewusst. Jetzt müssen nur die fehlerhaften Beförderungspapier berichtigt werden. Das kann zum einen die Streichung des Begriffs "Abfall" hinter der UN-Nummer sein, aber eben auch die Zusatzangabe.

Z.B.
Falsch
1. UN 2809 ABFALL QUECKSILBER, 8 (6.1), III, (E), Abfall nach 2.1.3.5.5
2. UN 3175 ABFALL FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN N.A.G. (ölverschmierte Putzlappen, Aufsaugmaterial), 4.1, II (E), Abfall nach 2.1.3.5.5
3. UN 3175 ABFALL FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN N.A.G., 4.1, II, (E), Abfall nach 2.1.3.5.5

Richtig
1. UN 2809 ABFALL QUECKSILBER, 8 (6.1), III, (E)
2. UN 3175 ABFALL FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN N.A.G. (ölverschmierte Putzlappen, Aufsaugmaterial), 4.1, II (E)
3. UN 3175 FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN N.A.G., 4.1, II, (E), Abfall nach 2.1.3.5.5

Im ADR finde ich nur die Einhaltung der Reihenfolge und Vollständigkeit. Wie sieht es jetzt mit dem einfachen Durchstreichen der jeweiligen falschen Angabe aus?

Besten Dank im Voraus!
BG
T.M.


Zuletzt bearbeitet von T.Müller; 08.03.2018 13:28.
Re: Angabe im Beförderungspapier ändern/streichen [Re: T.Müller] #24544 08.03.2018 14:52
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M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,
einerseits könnte bei einer Kontrolle eine deckende Streichung (= unlesbar) dann als nicht statthafte Einfügung (5.4.1.1.1 letzter Absatz) interpretiert und beanstandet werden. Andererseits wird in vielen - auch amtlichen - Formularen Unzutreffendes durchgestrichen und dort ist es statthaft (5.4.5 Nr. 8 im Formular). Ähnlich würde ich die RSEB 5-24 interpretieren (so auf S. 894 verwiesen: ADR-2017).
Für mich ist die zweite Interpretation annehmbar, gerade weil im amtl. Muster von Streichungen gesprochen wird. Es gab auch früher mal eine Durchstreich-Regelung für das Bef.-P. bei Sammelauslieferungen an Kunden.
Gruß
M.A.T.
Nachtrag: für Luft- oder Seeverkehr wäre das m.E. nicht statthaft. Dort wird bei Kontrollen oft nicht nur sachlogisch reagiert.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 08.03.2018 14:53.
Re: Angabe im Beförderungspapier ändern/streichen [Re: T.Müller] #24545 08.03.2018 15:00
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Jacob Madsen Offline
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Hallo T.Müller,

das Beförderungspapier ist an keine bestimmte Form gebunden; es müssen halt nur alle Angaben, und auch in der richtigen Reihenfolge, enthalten sein.
Daher sind erkennbare bzw. deutliche Streichungen meiner Meinung nach nicht regelwidrig.
5.4.1.1.2 ADR verlangt lesbare Angaben; d.h. nicht zutreffende Angaben müssen im Gegensatz dazu deutlich "ausgeixt" werden.
Es kann natürlich sein, dass die durchgestrichenen Angaben bei einer Kontrolle zu Nachfragen, bzw. zu erhöhten Kontrollaufwand und damit Zeitverlust führen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Angabe im Beförderungspapier ändern/streichen [Re: T.Müller] #24546 09.03.2018 08:50
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Beiträge: 228
Hallo

in jedem Fall würde ich empfehlen, jede nachträgliche Veränderung mit einer Unterschrift als offiziell und autorisiert zu kennzeichnen. Sonnst könnte ja jeder beliebig Inhalte aus dem Dokument streichen. Andernfalls wird das garantiert nicht anerkannt.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

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