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Gattungseintragung und Meeresschadstoff #25032 03.07.2018 07:52
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Spedi Offline OP
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Guten Tag liebe Gefahrgutfreunde,

ich bin gerade über einen Artikel aus der "Gefahrgut Profi 2/2018" vom geschätzten Prof. Dr. Müller gestolpert. Er stellt fest, dass bei Gattungseintragungen wie z.B. "UN 1263 PAINT" im Falle eines Meeresschadstoffes, der richtige technische Name nicht nur im Beförderungspapier, sondern auch auf dem Versandstück um den Gefahrauslöser erweitert werden muss. In 3.1.2.9 steht aber "Für Dokumentationszwecke", für mich also keine Pflicht den Gefahrauslöser auch zu Kennzeichnen. Seht ihr das genauso oder habe ich etwas übersehen?

Danke und sonnige Grüße

Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Spedi] #25033 03.07.2018 11:59
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Achdorfer Offline
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Hallo Spedi, machst du das nicht automatisch durch den Aufkleber
Toter Fisch /Toter Baum wenn >5

auf jeden Fall schreiben wir auch nichts zum "Technischen Namen"
gruß

Zuletzt bearbeitet von Achdorfer; 03.07.2018 12:01.

Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Achdorfer] #25034 04.07.2018 07:21
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Spedi Offline OP
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Hallo Achdorfer,

danke für deine Antwort. Selbstverständlich wird das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe auch aufgeklebt, wenn 2.10.2.7 (Ausnahme für Gebinde bis 5L/KG) nicht angewendet werden kann.
Die Frage bezieht sich auf die chemische Bezeichnung (Gefahrauslöser) hinter dem technischen Namen gem. 5.2.1.1 IMDG-Code...

Wie machen das die Anderen hier?

Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Spedi] #25039 04.07.2018 11:24
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M.A.T. Online
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Hallo, im Ergebnis sehe ich es wie Müller, über diese Kette: 5.2.1.1 -> 3.1.2.8 -> 3.1.2.9.1 (chem. Name des Bestandteils, der für die MP-Klassifizierung maßgeblich ist).
"Für Dokumentationszwecke" heißt für mich nicht "(nur) im Beförderungspapier", denn dazu steht die Vorgabe in 5.4 (und eine Wiederholung in 5.2 wäre unlogisch innerhalb der Struktur), sondern "zur Information". Der Begriff "Dokumentationszweck" taucht ansonsten im gesamten IMDG nicht auf.
Gruß
M.A.T.

Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Spedi] #25045 05.07.2018 08:35
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Marco66 Offline
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Hallo
ich stimme M.A.T hier zu. Der Ausdruck "For the purpose of documentation" in der englischen Version des IMDG-Code weist auf den Grund der Nennung und nicht auf den Ort der Nennung hin. Sozusagen zum Zwecke der Dokumentation der Entscheidung für die MP-Einstufung.
Deshalb sollte der Gefahrenauslöser an jeder Stelle Teil der Gefahrgutsequenz sein und nicht nur auf den Beförderungspapier.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Marco66] #25060 10.07.2018 09:40
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Spedi Offline OP
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Vielen Dank für eure Antworten. Jetzt kann ich das auch nachvollziehen, man lernt halt nie aus...


Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Marco66] #25068 11.07.2018 07:46
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

bin leider nicht der gleichen Meinung wie Herr Dr. Prof. Müller, Marco66 und M.A.T., dass der sogenannte "Gefahrenauslöser" auch auf dem Versandstück erscheinen muss. Im Beförderungspapier ist für micht ausreichend und mehr wird durch die Ausage "für Dokumentationszwecke" auch nicht gefordert.

Gruß

Udo

Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Udo Freitag] #25080 13.07.2018 14:57
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Winklhofer Offline
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Servus Herr Freitag,

dem kann ich mich nicht anschließen. Schließlich heißt es in 5.2.1.1 IMDG-Code, dass jedes Versandstück mit dem nach 3.1.2 festgelegten richtigen technischen Namen ... gekennzeichnet werden muss. Abschnitt 3.1.2 ist lang und beinhaltet auch 3.1.2.9. Somit sehe ich die Angabe auch auf dem Versandstück für vorgeschrieben an.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Spedi] #25081 14.07.2018 19:41
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

jedes Versandstück muss u.a. mit dem „richtigen technischen Namen“ versehen werden. Der richtige technische Name ist der in der Tabelle aufgeführte Bezeichnung in Großbuchstaben. Die „richtige technische Benennung“ der sogenannte „Gefahrenauslöser“ nicht. 3.1.2.9 ist auch eine technische Benennung und nich der richtige technische Name. Folglich auch nicht auf dem Versandstück anzubringen.


Gruß
Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 14.07.2018 19:42.
Re: Gattungseintragung und Meeresschadstoff [Re: Spedi] #25083 16.07.2018 07:23
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Marco66 Offline
Methusalem
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Hallo Udo Freitag,

die in der Tabelle in Großbuchstaben aufgeführte Bezeichnung ist der "Proper Shipping Name". Dieser soll bei der Zuordnung der Sondervorschrift 274 oder 318 durch den "Technical Name" erweitert werden. (IMDG 3.1.2.8.1)
Mir liegt leider keine deutsche Übersetzung des IMDG vor, aber nach meiner Erfahrung ist der Terminus "Richtiger Technischer Name" immer dem englischen Begriff "Technical Name" gleichzusetzen.
Die Bezeichnung in Großbuchstaben, im Englischen "Proper Shipping Name", heißt im Deutschen "Benennung und Bezeichnung".

Wenn also von einem technischen Namen die Rede ist, so ist der chemische oder biologische Name des gefahrauslösenden Inhaltstoffes gemeint.



Mit freundlichen Grüßen
Marco66
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