Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: Gerald]
#27563
30.09.2019 14:42
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DJSMP
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Deutsche ADR-Bescheinigungen können auch mit https://adr.ihk.de/ gecheckt werden. Aber da mache ich mir die wenigsten Sorgen.
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: DJSMP]
#27577
04.10.2019 17:23
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Winklhofer
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Servus DJSMP,
richtig, aber es geht nur mit den seit 1. April 2019 eingeführten neuen deutschen ADR-Schulungsbescheinigungen.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: Winklhofer]
#27647
17.10.2019 17:07
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DJSMP
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Hallo Herr Winklhofer,
ich hatte das so verstanden, dass die Prüfung mit allen deutschen ADR-Bescheinigungen funktioniert, weil man dort die Nummer der Bescheinigung eingibt. Ich habe es aber selbst noch nicht ausprobiert. Die ganz neuen Bescheinigungen haben außerdem das WLAN Zeichen drauf und könnten dann auch ausgelesen werden.
Wenn der Check nur mit den ganz neuen Bescheinigungen funktionierte, dann wäre die Einrichtung in meinen Augen für die nächsten 5 Jahre vollkommen sinnlos. Es würde mich aber auch nicht wundern...
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 17.10.2019 17:09.
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: DJSMP]
#27648
17.10.2019 21:16
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Gerald
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Hallo DJSMP, Wenn der Check nur mit den ganz neuen Bescheinigungen funktionierte Nun, dann hätte Deutschland seine Hausaufgaben nicht gemacht. Denn im ADR Unterabschnitt 1.10.1.6 steht: "Die zuständige Behörde muss auf dem neuesten Stand befindliche Verzeichnisse über alle gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 führen, die durch sie oder andere anerkannte Stellen ausgestellt wurden."Mit den neuen Bescheinigungen seit dem 01.04.2019 soll die Abfrage nur erleichtert werden. Obwohl, wenn ich mir den Beitrag vom 14.08.2019 09:10 von Skypainter so ansehe, da können einem schon Zweifel aufkommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: Gerald]
#27651
18.10.2019 09:36
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Also mit meiner ADR-Bescheinigung mit Gültigkeitsdatum 2023 scheint es nicht zu funktionieren. 
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: DJSMP]
#28595
19.03.2020 20:15
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Hallo, in der Gefährlichen Ladung Heft 02/2020 steht zu den ADR-Schulungsbescheinigungen auf Seite 34/35 ein interessanter Beitrag im Zusammenhang mit der letzten Tagung der WP.15 im November 2019.
Nach Aussage von den europäischen Chemieverbands Cefiic ist es für den Absender sehr schwierig zu überprüfen ob die ADR-Schulungsbescheinigung den Absatz 8.2.2.8.5 entspricht.
Im ADR 2021 wird der Absatz 8.2.2.8.6 neu gefasst und zwar: "Die Vertragsparteien müssen dem Sekretariat der ECE ein Muster jeder nationalen Bescheinigung, die in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt zur Ausstellung vorgesehen ist, zur Verfügung stellen. Die Vertragsparteien müssen zusätzlich erläuternde Bemerkungen einreichen, mit denen die Überprüfung der Konformität der Bescheinigung gegenüber den zur Verfügung gestellten Muster ermöglicht wird. Das Sekretariat muss diese Informationen auf ihrer Webseite zugänglich machen. "
Der neue Wortlaut ist etwas besser, aber obwohl "müssen" gleich im ersten Satz schon immer Stand, kommen zurzeit 12 ADR-Staaten ihrer Pflicht nicht nach. Ich denke mal, da sollte in der nächsten Zeit mehr Druck gemacht werden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: Gerald]
#36404
10.02.2024 14:08
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Hallo, der Link ADR Certificates funktioniert anscheinent nicht mehr, denn es kommt "Zugang verweigert - Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen."! Aber auf der Seite "ADR Zertifikate UNECE" kann man die Muster der ADR Schulungsbescheinigungen einsehen, auch wenn leider nicht alle Staaten diese hinterlegt haben. Aber leider fehlen derzeit noch die Muster von 10 ADR-Staaten, wie Andorra; Armenien, Zypertn; Island; Lichtenstein; Marokko; Nigeria; Tadschikistan; Tunesien und Uganda. Dann kommt z.b. der Hinweis: "Informationen nicht verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde ADR."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Prüfen von ADR-Bescheinigungen
[Re: Gerald]
#36443
19.02.2024 16:03
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Hallo, der Link ADR Certificates funktioniert anscheinent nicht mehr, denn es kommt "Zugang verweigert - Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen."! Von Anfang an eine Totgeburt, wie auch der klägliche Versuch der IHK mit ihrer Prüfseite.
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