Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN 1851 Sondervorschrift 274 #2546 10.02.2005 15:45
Registriert: Jan 2003
Beiträge: 15
msoldera Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Registriert: Jan 2003
Beiträge: 15
Wie ist die richtige Bezeichnung für Altmedikamente? Gemäss ADR fallen Altmedikamente unter die UN 1851. Es handelt sich dabei um eine n.a.g.-Benennung, für die auch die Sondervorschrift 274 einzuhalten ist. Meine Frage ist nun, welches eine technische Benennung, die ich gemäss SV 274 ergänzen muss, ist für Altmedikamente, bestehend aus einer Vielzahl verschiedener Produkte.
Marco Soldera, GGBV Zürich

Re: UN 1851 Sondervorschrift 274 [Re: msoldera] #2547 11.02.2005 12:57
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Marco,

in dem Gemisch der flüssigen Medikamente (UN 1851) wird es doch wohl zwei Gefahrenauslöser geben. Mann soll doch nicht alle Gefahrenauslöser im Einzeln benennen.

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: UN 1851 Sondervorschrift 274 [Re: TDamm] #2548 23.02.2005 15:41
Registriert: Jan 2003
Beiträge: 15
msoldera Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Registriert: Jan 2003
Beiträge: 15
Hallo Thomas

Danke für deine Antwort, die ich, zurück aus den Ferien erst gelesen habe.

Der Grundsatz der ADR ist mir klar, dass ich ein bis zwei Hauptbestandteile bei SV 274 angeben muss. Nur wie stellst du dir das vor, wenn ein Spital alle drei Monate sämtliche Altmedikamente entsorgen muss, ein Haufen unzähliger verschiedener Medikamente mit den unterschiedlichsten Inhaltstoffen. Welcher davon ist nun der entscheidende: Der gefährlichste, die grösste Menge oder eine Kombination von beiden? Es ist einfach nicht realistisch eine sinnvolle Angabe zu machen.

Gruss Marco

Re: UN 1851 Sondervorschrift 274 [Re: msoldera] #2549 23.02.2005 16:52
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 57
J. Holzapfel Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 57
Hallo Marco

warum fährst Du Altmedikamente als Gefahrgut?
Wenn ein Krankenhaus seine Bestände durchforstet, dürfte doch das Wenigste unter diese Kategorie fallen.
Wir sammeln Medikamente unter der AVV Nunmmer 18 01 09 und stufen nicht als Gefahrgut ein.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3