Wie ist die richtige Bezeichnung für Altmedikamente? Gemäss ADR fallen Altmedikamente unter die UN 1851. Es handelt sich dabei um eine n.a.g.-Benennung, für die auch die Sondervorschrift 274 einzuhalten ist. Meine Frage ist nun, welches eine technische Benennung, die ich gemäss SV 274 ergänzen muss, ist für Altmedikamente, bestehend aus einer Vielzahl verschiedener Produkte.
Marco Soldera, GGBV Zürich