Klassifizierung EBike
#25534
01.10.2018 09:16
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paul
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Folgende Frage an die Gefahrgut Profis
Welcher UN Nr. wäre Ein Ebike mit einem ein/angebauten LithiumAkku 400kwh zu zuordnen? UN 3481 oder UN 3171 ??
grüße Paul
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25535
01.10.2018 09:26
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Stefan82
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Gemäß SV 240 handelt es sich um UN 3171
"«Fahrzeuge» im Sinne dieser Sondervorschrift sind selbstfahrende Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern ausgelegt sind. Beispiele solcher Fahrzeuge sind elektrisch angetriebene Personenwagen, Motorräder, Motorroller, Drei- oder Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven, Fahrräder (mit elektrischem Motor) oder andere Fahrzeuge dieser Art (z.B. selbstausbalancierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht mit mindestens einer Sitzgelegenheit ausgerüstet sind), Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landwirtschaftsgeräte und Baumaschinen, Boote und Flugzeuge. Dies schließt Fahrzeuge ein, die in einer Verpackung befördert werden. In diesem Fall dürfen einige Teile des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen."
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25537
01.10.2018 09:43
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M.A.T.
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Hallo, eine Frage dazu: ist ein E-Bike denn "selbstfahrend"? Es fährt doch nicht ohne Treten. Gruß M.A.T.
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25541
01.10.2018 10:46
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Achdorfer
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Hallo M:A.T. ein e-Bike ist/ kann selbstfahren treten muss man bei einem Pedelac haben beide den gleichen Akku, nur das eigentliche e-Bike ist nicht auf 25 kmh beschränkt so wurde es von meinem Fahrradhändler erklärt ob das eine Rolle spielt ?
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25542
01.10.2018 10:56
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Stefan82
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Da es diesen Unterschied an keiner Stelle der Vorschriften gibt, gehe ich davon aus, dass die Vorschriften hier keinen Unterschied machen.
Ergäbe mMn auch nicht wirklich Sinn. Bei beiden ist ein Motor mit Akku verbaut, demnach identische Gefahr.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: Stefan82]
#25543
01.10.2018 13:47
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paul
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in der SV 240 steht aber auch
.....Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHI-UM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werde.....
Lese ich da jetzt irgenwas falsch ???...also was ich damit sage n will, dann würde doch die Un3481 zutreffen ?ß
Zuletzt bearbeitet von paul; 01.10.2018 13:49.
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25544
01.10.2018 14:36
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Stefan82
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Hallo Paul, UN 3171 ist immer noch richtig.
"Diese Eintragung gilt nur für Fahrzeuge..." "«Fahrzeuge» im Sinne dieser Sondervorschrift sind..."
Falls es also kein Fahrzeug sondern ein Gerät sein sollte, wären wir bei UN3481. Da wir aber ein Fahrzeug haben sind wir richtig.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: Stefan82]
#25545
01.10.2018 14:56
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paul
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Danke!
Beim Transport müsste die Packstücke aber entsprechend gekennzeichnet werden (Gefahrzettel 9) und ein Beförderungspapier wäre erforderlich ?
Zuletzt bearbeitet von paul; 01.10.2018 15:01.
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: paul]
#25548
02.10.2018 10:39
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Stefan82
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Nein, hierbei hilft dir die SV 666.
Dadurch unterliegt man keinen weiteren Vorschriften.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Klassifizierung EBike
[Re: M.A.T.]
#25552
02.10.2018 13:03
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DJSMP
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Hallo, eine Frage dazu: ist ein E-Bike denn "selbstfahrend"? Es fährt doch nicht ohne Treten. Gruß M.A.T. Man muss aber bedenken, wer die Vorschriften schreibt! Ich sehe Fahrräder mit Akku prinzipiell unter UN 3171. Anders würde das auch nicht funktionieren, weil dann keiner mehr sein Fahrrad im Bus oder der Bahn mitnehmen dürfte.
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