Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Klassifizierung EBike #25534 01.10.2018 09:16
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
paul Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
Folgende Frage an die Gefahrgut Profis

Welcher UN Nr. wäre Ein Ebike mit einem ein/angebauten LithiumAkku 400kwh zu zuordnen?
UN 3481 oder UN 3171 ??

grüße Paul

Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25535 01.10.2018 09:26
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Gemäß SV 240 handelt es sich um UN 3171

"«Fahrzeuge» im Sinne dieser Sondervorschrift sind selbstfahrende Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern ausgelegt sind. Beispiele solcher Fahrzeuge sind elektrisch angetriebene Personenwagen, Motorräder, Motorroller, Drei- oder Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven, Fahrräder (mit elektrischem Motor) oder andere Fahrzeuge dieser Art (z.B. selbstausbalancierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht mit mindestens einer Sitzgelegenheit ausgerüstet sind), Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landwirtschaftsgeräte und Baumaschinen, Boote und Flugzeuge. Dies schließt Fahrzeuge ein, die in einer Verpackung befördert werden. In diesem Fall dürfen einige Teile des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen."


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25537 01.10.2018 09:43
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Hallo,
eine Frage dazu: ist ein E-Bike denn "selbstfahrend"? Es fährt doch nicht ohne Treten.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25541 01.10.2018 10:46
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
A
Achdorfer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
A
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Hallo M:A.T.
ein e-Bike ist/ kann selbstfahren
treten muss man bei einem Pedelac
haben beide den gleichen Akku, nur das eigentliche e-Bike
ist nicht auf 25 kmh beschränkt
so wurde es von meinem Fahrradhändler erklärt
ob das eine Rolle spielt ?


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25542 01.10.2018 10:56
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Da es diesen Unterschied an keiner Stelle der Vorschriften gibt, gehe ich davon aus, dass die Vorschriften hier keinen Unterschied machen.

Ergäbe mMn auch nicht wirklich Sinn. Bei beiden ist ein Motor mit Akku verbaut, demnach identische Gefahr.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Klassifizierung EBike [Re: Stefan82] #25543 01.10.2018 13:47
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
paul Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
in der SV 240 steht aber auch

.....Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHI-UM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werde.....

Lese ich da jetzt irgenwas falsch ???...also was ich damit sage n will, dann würde doch die Un3481 zutreffen ?ß


Zuletzt bearbeitet von paul; 01.10.2018 13:49.
Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25544 01.10.2018 14:36
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo Paul,
UN 3171 ist immer noch richtig.

"Diese Eintragung gilt nur für Fahrzeuge..."
"«Fahrzeuge» im Sinne dieser Sondervorschrift sind..."

Falls es also kein Fahrzeug sondern ein Gerät sein sollte, wären wir bei UN3481. Da wir aber ein Fahrzeug haben sind wir richtig.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Klassifizierung EBike [Re: Stefan82] #25545 01.10.2018 14:56
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
paul Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 69
Danke!

Beim Transport müsste die Packstücke aber entsprechend gekennzeichnet werden (Gefahrzettel 9) und ein Beförderungspapier wäre erforderlich ?

Zuletzt bearbeitet von paul; 01.10.2018 15:01.
Re: Klassifizierung EBike [Re: paul] #25548 02.10.2018 10:39
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Nein, hierbei hilft dir die SV 666.

Dadurch unterliegt man keinen weiteren Vorschriften.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Klassifizierung EBike [Re: M.A.T.] #25552 02.10.2018 13:03
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Originally Posted by M.A.T.
Hallo,
eine Frage dazu: ist ein E-Bike denn "selbstfahrend"? Es fährt doch nicht ohne Treten.
Gruß
M.A.T.


Man muss aber bedenken, wer die Vorschriften schreibt! grin

Ich sehe Fahrräder mit Akku prinzipiell unter UN 3171. Anders würde das auch nicht funktionieren, weil dann keiner mehr sein Fahrrad im Bus oder der Bahn mitnehmen dürfte.

Seite 1 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3