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Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 #25547 02.10.2018 10:34
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Mahlzeit,

ergänzend zu meiner Frage weiter unten zur Beförderung nach SV 346 frage ich in die Fachleuterunde nach bekannten Bedingungen nach SV 593.
Bei UN1977 kann auch die SV593 in Anspruch genommen werden (Transport biologische Proben). Dann gilt neben Abschnitt 5.5.3 ADR nur, dass der Behälter der P203 (6) entsprechen muss.
Ich lese es so, dass der Behälter dann eine Doppelwandkonstruktoin aus Glas haben müsste und in eine stoßabsorbierende Außenverpackung eingestellt ist.

Wenn der Doppelwandbehälter aus einem anderen Material als Glas ist: Haben sie Unterlagen, dass auch dann die Freistellung SV 593 genutzt werden kann?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: Bergmannsheil] #25549 02.10.2018 12:38
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Originally Posted by Bergmannsheil
...dass der Behälter der P203 (6) entsprechen muss.
Ich lese es so, dass der Behälter dann eine Doppelwandkonstruktoin aus Glas haben müsste und in eine stoßabsorbierende Außenverpackung eingestellt ist.

Wenn der Doppelwandbehälter aus einem anderen Material als Glas ist: Haben sie Unterlagen, dass auch dann die Freistellung SV 593 genutzt werden kann?

Entsprechend Absatz 5 der P203 gilt: "(5) Werkstoffe in direktem Kontakt mit den gefährlichen Gütern dürfen durch die zur Beförderung vorgesehenen gefährlichen Güter nicht angegriffen oder geschwächt werden und dürfen keine gefährliche Wirkungen verursachen, z.B. Katalyse einer Reaktion oder Reaktion mit den gefährlichen Gütern."
=> Werkstoff muss geeignet sein.
Nach Absatz 6 gilt: "(6) Behälter mit einer Doppelwandkonstruktion aus Glas müssen mit einer Aussenverpackung mit geeignetem Polstermaterial oder saugfähigem Material versehen sein, das den Drücken und Stössen standhält, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können."
=> Wenn die Doppelwandkonstruktion aus Glas ausgeführt ist, muss geeignetes Polstermaterial eingesetzt werden.
Gängig sind ja z.B. doppelwandige Behälter aus Edelstahl/Aluminium, welche die Isolation darstellen und ein Innenbehälter aus einem saugfähigen Material, welches den Stickstoff aufnimmt. Im "Luftraum" dann die biologischen Proben.

Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: tiefflieger] #25550 02.10.2018 12:56
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Genau solche Behälter haben wir. Können wir für diese auch die SV 593 in Anspruch nehmen?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: Bergmannsheil] #25561 04.10.2018 08:27
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Meiner Meinung nach ja, die Behälter entsprechen der P203. Somit kann SV 593 in Anspruch genommen werden.

Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: Bergmannsheil] #25582 09.10.2018 13:44
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Liebe Kollegen,

die SV 593 befreit nur von den Vorschriften des ADR, wenn ein Gefäß verwendet wird, dass Absatz 6 der P 203 für offene Kryobehälter entspricht. Dieser Absatz verweist aber nun ausdrücklich auf doppelwandige Gefäße aus Glas (in einer Außenverpackung mit Polstermaterial). Diese Gefäße sind in der Regel sehr klein und enthalten entsprechend geringe Mengen an Stickstoff.
Für offene Kryo-Behälter aus Metall (die durchaus erhebliche Mengen an tiefkalt verflüssigtem Stickstoff enthalten können), kann die SV folglich genutzt werden.

Es sei noch der Hinweis gestattet, dass es keine Innenbehälter "aus saugfähigem Material" für Stickstoff gibt. Die Gefäße sind vielmehr wie Thermoskannen gebaut und haben den Sinn, einen Wärmeeintrag möglichst gering zu halten. Anderenfalls wird aus dem tiefkalt verflüssigen Stickstoff nämlich wieder gasförmiger Stickstoff.

Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: Bergmannsheil] #25583 09.10.2018 14:23
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Die P 203 verweist unter (6) eben nicht ausdrücklich auf Behälter aus Glas, sondern definiert nur zusätzliche Anforderungen, falls Behälter aus Glas benutzt werden.

Allein aus dem Rest der Verpackungsanweisung kann man doch erkennen, dass kein Werkstoff vorgegeben ist.
siehe Punkt (4) Die Bauwerkstoffe müssen bei der Betriebstemperatur geeignete mechanische Eigenschaften haben.

tiefflieger hat das oben schon schlüssig dargelegt

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 09.10.2018 14:27.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: glahmann] #25586 10.10.2018 07:54
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Originally Posted by glahmann
...Es sei noch der Hinweis gestattet, dass es keine Innenbehälter "aus saugfähigem Material" für Stickstoff gibt. ....


Doch, die gibt es und diese sind bei medizinischen Proben Standard. Hier ein Linkbeispiel für so einen Trockenversandbehälter.

Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: tiefflieger] #25597 10.10.2018 16:03
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Originally Posted by tiefflieger

=> Wenn die Doppelwandkonstruktion aus Glas ausgeführt ist, muss geeignetes Polstermaterial eingesetzt werden.

Genau so wie tiefflieger sehe ich es auch, "wenn". Und wenn nicht, dann nicht.
M.A.T.

Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: tiefflieger] #25601 11.10.2018 08:20
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Genau so einen Behälter haben wir im Moment vor Ort. Auf diesen bezieht sich auch die Frage hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung bei Nutzung der SV 346 in einem anderen Thread.
Zurück zu hier: Dieser Behälter ist ein Trockenbehälter. Kann ich auch dann, wenn er keinen Glas-Innenbehälter hat, sondern Alu, unter der SV 593 fahren?
Für diesen Behälter gibt es sogar einen passenden, stoßabsorbierenden Umbehälter.

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 11.10.2018 08:21.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: UN 1977 Stickstoff flüssig SV 593 [Re: Bergmannsheil] #25606 11.10.2018 12:17
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Ja auch einen solchen Behälter kann man unter SV 593 fahren, denn die P 203 gibt ja, wie bereits von anderen erwähnt, kein Glas als zwingenden Thermobehälter vor. Es kann ein anderes, für das Medium geeignetes, Material verwendet werden. Wird aber Glas eingesetzt ist der Behälter eben durch zusätzliches Dämmmaterial zu schützen.


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