Hallo, liebe Forenuser,
wir sind etwas im Unklaren bezüglich des Versands von Flüssigkeiten (UN1263, VGII) in zusammengesetzten Verpackungen im Flugtransport. Es geht darum, dass unser Kartonhersteller aussagt, dass wir in 4G-Kartons zwingend eine geeignete flüssigkeitsdichte Kunststoff - Tüte als „Zwischenverpackung“ benutzen müssen.
Die Kartons sind mit den verwendeten Innenverpackungen getestet, laut Zulassung ist ein Saugmaterial und Polstermaterial nicht vorgeschrieben. Jedoch sind Stegeinsätze aus Karton Teil der vorgeschriebenen Verpackung.
Der Hersteller argumentiert damit, dass bei Beschädigungen der Innenverpackungen mit auslaufender Flüssigkeit ansonsten die Kartons ihre Integrität verlieren können, und auch ggf. das Polstermaterial, das wir aber nicht benutzen, und bezieht sich dabei auf 5.0.2.12.1. Das könnte man nur mit einer flüssigkeitsdichten Kunststofftüte beheben, .
Für 4GV ist es meiner Meinung nach klar, eine Tüte ist in IATA-DGR 6.3.1.2.6 explizit erwähnt. Für 4G Kartons sehe ich keine zwingende Vorschrift für eine flüssigkeitsdichte Tüte.
Für Strasse und See wäre diese Tüte auch nicht erforderlich
Übersehe ich etwas?