Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Skypainter]
#25737
19.11.2018 10:45
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Stefan82
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Genau dies reicht auch aus. Solange keine anderen Gefahrgüter in der Umverpackung sind, ist dies die ausreichende kennzeichnung. Bei einer Umverpackung würdest du ja auch nur einen Gefahrzettel aufkleben und der nächste in der Kette könnte ebenfalls nicht kontrollieren, ob noch andere Gefahrgüter enthalten sind. Die Pflicht zur korrekten Kennzeichnung bleibt in beiden Fällen beim Verpacker.
Eventuell könnten sich die hier anwesenden Mitglieder der Kontroll- und Bußgeldbehörden zu diesem Fall ebenfalls äußern.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Stefan82]
#25738
19.11.2018 10:54
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Skypainter
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Hallo Stefan,
welchen Sinn hat dann die Vorschrift 3.4.11?
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Skypainter]
#25739
19.11.2018 10:56
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Stefan82
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Die Kennzeichnung bei einer nicht durchsichtigen Umverpackung wieder nach außen zu bekommen
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Skypainter]
#25740
19.11.2018 20:45
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higgy
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Dann wären auch die Schulungsunterlagen vom hiesigen Verlag falsch. Siehe Anhang Hallo Skypainter. Das Beispiel ist nicht unbedingt falsch. Im Gefahrgutrecht ist es erlaubt, mehr zu tun als gefordert ist. Allerdings hätte die Aufschrift "Umverpackung" und das zusätzliche "LQ-Kennzeichen" tatsächlich nicht außen an die Folie gemusst. Die Erklärung daneben ist natürlich unvollständig, weil die Regel "Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind,....." fehlt.
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Skypainter]
#25741
19.11.2018 21:57
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Gerald
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Hallo, wollen wir mal zur Ausgangslage zurückkehren. Einer unserer Kunden verlädt Aerosoldosen palettenweise als LQ Ware. Klar haben alle irgendwie Recht, aber ich kann auch Skypainter verstehen. Denn er will ausschließen, dass sich auf der Palette keine anderen gefährlichen Güter befinden. Skypainter, ich weiß jetzt natürlich nicht, wie Du zu den Kunden stehst. Aber warum, schreibt Ihr den Kunden, der wohl Verpacker ist, nicht vor, das die Paletten nach Abschnitt 3.4.11 zu kennzeichnen sind. Ich habe auf meinem Rechner genügend Beispiele, wo z.B. bei Paletten mit Versandstücken nach Kapitel 3.4, auch andere Versandstücke mit gefährlichen Gütern mit drauf sind, aber die entsprechende Kennzeichnung fehlt. Kann diese Bilder leider, wegen der Copyright nicht ins Netzt stellen. Aber in der Ausbildung kann ich sie schon verwenden. Tut mir leid.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: higgy]
#25742
19.11.2018 21:59
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Hallo Higgy, dass man mehr tun kann als gefordert ist mir nach über 20 Jahren Gefahrgut schon bekannt.  Allerdings ist dieses Thema sehr diskussionswürdig, da unterschiedliche Interpretationen möglich sind und siehe die Antworten auch hier unterschiedlich ausfallen. Ich bin noch nicht überzeugt.
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Gerald]
#25743
19.11.2018 22:06
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Hallo, wollen wir mal zur Ausgangslage zurückkehren. Einer unserer Kunden verlädt Aerosoldosen palettenweise als LQ Ware. Skypainter, ich weiß jetzt natürlich nicht, wie Du zu den Kunden stehst. Aber warum, schreibt Ihr den Kunden, der wohl Verpacker ist, nicht vor, das die Paletten nach Abschnitt 3.4.11 zu kennzeichnen sind. Hallo Gerald, genau das ist das Problem. Er weigert sich nach 3.4.11 zu kennzeichnen.
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: Gerald]
#25744
20.11.2018 08:47
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tiefflieger
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...Denn er will ausschließen, dass sich auf der Palette keine anderen gefährlichen Güter befinden.... Lies Dir den Satz noch einmal ganz langsam durch. Ich glaube nicht, dass das die gewünschte Aussage ist, sondern gerade das Gegenteil. Somit müsste es lauten: Er möchte ausschließen, dass sich auf der Palette andere gefährliche Güter befinden. Mein externer Gefahrgutbeauftragter vertritt die Meinung, dass bei LQ auf der Palette eine sichtbare Kennzeichnung genügt.
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: tiefflieger]
#25745
20.11.2018 09:11
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aw_
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Hallo zusammen, rein rechtlich gesehen mag das ja alles stimmen. Allerdings gehe ich da mit Skypainter konform das nochmal aussen anzubringen aus dem einfachen Grund eine mögliche Verzögerung diskutierfreudiger 'Prüfer' unterwegs zu vermeiden bzw. ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch wenn es sich hinterher im Sand verläuft, hat man doch mit verhältnismäßig wenig Aufwand sichergestellt, dass hier keine Fragen/Probleme/Verzögerungen etc. erst aufkommen. Diese Zusatzmarkierung dürfte nicht wirklich einen erheblichen Aufwand darstellen. Vielleicht hilft dieses Argument den Absender umzustimmen. gruss..aw
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Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ
[Re: aw_]
#25747
20.11.2018 11:19
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S.Schumacher
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Hallo,
ich schließe mich ebenfalls iggy, M.A.T. und stefan82 an. In 3.4.11 steht: Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit.... Entscheidend ist hierbei, das hier eben nicht steht das die Kennzeichen für alle enthaltenen Versandstücke sichtbar sein müssen. Hier geht es doch darum, das wenn eine undurchsichtige Umverpackung wie eben eine schwarze Folie oder ein nicht geprüfter Palettenkarton verwendet wird, dann die Kennzeichnung auf der Umverpackung wiederholt wird, da man die eigentlichen Versandstücke nicht sehen kann.
Andernfalls hätte man auch generell vorgeben können, das auf Umverpackungen immer alles wiederholt wird was sich im Inneren befindet.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich immer wieder Diskussionen zum Thema was ist sichtbar. Daher gehen auch wir hin und wiederholen außen generell die Kennzeichnung und markieren mit "Umverpackung". Aber vorgeschrieben ist es nicht.
Gruß Schumi
Zuletzt bearbeitet von S.Schumacher; 20.11.2018 15:10.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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