|
Alkoholische Getränke durch Passagiere befördert
#2576
22.02.2005 20:41
|
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 11
Jürgen Köster
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 11 |
Hallo!
In der Tabelle 2.3.A - Bestimmungen für Gefahrgüter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitlieder befördert werden - ist bei alkoholischen Getränken in der 3. Spalte - Erlaubt wenn am eigenen Körper, zum persönlichen Gebrauch mitgeführt - ein "JA" angegeben. Dies bedeutet, dass ein Passagier z.B. eine Flasche Rum, 54 Vol. % Alkohol, in einer Manteltasche mitnehmen darf.
Vorstehende Aussage der Tabelle 2.3.A steht m.E. im Widerspruch zu Nr. 2.3.5 - Zugelassene Güter - ohne Genehmigung der LVG - i.V.m. Nr. 2.3.5.8 - Alkoholische Getränke. Gem. Nr. 2.3.5 dürfen die unter 2.3.5.1 bis 2.3.5.10 Gefahrgüter als Gepäck mitgeführt werden, auch in der Nr. 2.3.5.8 wird keine Erlaubnis zum Mitführen am Körper erteilt. Somit dürfte eine Flasche Rum, 54 Vol. % Alkohol, nicht in der Manteltasche mitgenommen werden.
In der IATA-DGR 2004 und 2003 ist in der Tabelle 2.3.A in der 3. Spalte - Erlaubt wenn am eigenen Körper, zum persönlichen Gebrauch mitgeführt - jeweils korrekter Weise ein "NEIN" angegeben. In der IATA-DGR 2005 ist in der Tabelle 2.3.A / Alkoholische Getränke auch nicht das "Dreieck" für eine Änderung angegeben.
Somit dürfte hier wohl ein Druck- oder Übersetzungsfehler vorliegen.
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Herzliche Grüße Jürgen Köster
|
|
Re: Alkoholische Getränke durch Passagiere befördert
[Re: Jürgen Köster]
#2577
23.02.2005 11:59
|
Registriert: Jun 2002
Beiträge: 28
Bruesewitz
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jun 2002
Beiträge: 28 |
Hallo Herr Köster, auch in der englischen IATA 2005 steht unter permitted on ones person: Yes
Brüsewitz
|
|
Re: Alkoholische Getränke durch Passagiere befördert
[Re: Jürgen Köster]
#2578
24.02.2005 11:54
|
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl
Veteran
|
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199 |
Hallo Herr Köster,
habe jetzt auch noch mal die alten IATAs raus geholt - und siehe da - in der englischen Ausgabe war 2003/2004 die Mitnahme am Körper erlaubt - in der deutschen nicht. Bis 2002 hielt man sich mit einem "-" bedeckt. In der ICAO-TI ist es genau in 8-1.1.2 a) beschrieben:
The provisions of these Instructions do not apply to the following when carried by passenger or crew members or in baggage, transported by the operator, that has been seperated from its owner during transit (e.g. lost baggage or improperely routed baggage) a) when in retail packages, alcoholic beverages ...
Demnach darf man die 5L-Spirituose, sofern es sich um eine Verkaufsverpackung handelt, in der Hand ins Flugzeug tragen. Wäre auch schade um das duty free - Geschäft. Natürlich sollte man dabei keine durch Alkohol bedingte Ausfallerscheinungen zeigen, sonst muss man samt Flasche am Boden bleiben. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
UN 3480
von M.A.T. - 02.08.2025 12:55
|
|
|
|
|
|