Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich da mal eine Frage: Es geht um Messflüssigkeit, UN 1170, Kl. 3, VG III, in Schläuchen gefüllt à 5 L und davon habe ich 20 St. Ist das als begrenzte Menge gem. ADR an zu sehen, auch wenn die 20 Schläuche in 1 Kunststoffkiste gepackt sind ? also auch kein Beförderungsdokument erforderlich ?
Danke für euer Input
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter