Powerbank mit einzelner Zelle
#26077
23.01.2019 11:20
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Stefan82
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Hallo Gefahrgutgemeinde, wie würdet ihr denn eine Powerbank behandeln, die intern nur eine Zelle mit 22 Wh hat?
Mir ist gerade eine solche untergekommen. Wird wohl auch nicht die einzige auf dem Markt sein, bei der dies der Fall sit.
Läuft sowas unter dem Radar als Batterie oder würdet ihr das direkt nur als deklariertes GG verschicken? Wie sieht es in der Luftfracht aus?
Ist das Problem schon bei jemand Anderem aufgetaucht?
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Stefan82]
#26078
23.01.2019 11:59
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aw_
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Moin Stefan, SV188 verweist auf das Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III UA 38.3.2.3 Hier heisst es: 38.3.2.3 Im Sinne dieser Klassifizierung gelten folgende Definitionen:
Batterie bedeutet zwei oder mehrere Zellen, die elektrisch miteinander verbunden und mit für deren Gebrauch notwendigen Vorrichtungen ausgerüstet sind, wie Gehäuse, Anschlüsse, Kennzeichnungen und Schutzvorrichtungen. Eine einzellige Batterie wird als „Zelle“ betrachtet und muss geprüft sein gemäß den Prüfanforderungen für „Zellen“ im Sinne der Modellvorschriften und dieses Handbuchs (siehe auch Definition für „Zelle“).
In SV 188, unter h) wird Ausrüstung beschrieben als: für ein Gerät, für dessen Betrieb die Batterien/Zellen elektrische Energie liefern.
Somit ist Deine Batterie eine Zelle und GG der Klasse 9 (grösser 20Wh) mit der UN-Nummer UN3480 gruss..aw
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: aw_]
#26079
23.01.2019 12:04
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Stefan82
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Hallo aw, so sehe ich das ebenfalls. Hier hat scheinbar jemand nur die Regeln für das Handgepäck im Blick gehabt, denn da sind nur die 100 Wh ohne Unterscheidung zwischen Zelle und Batterie erwähnt.
Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass dies der einzige Hersteller sein soll. Hab den auch schon angeschrieben und nach einem dangerous goods specialist verlangt.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 23.01.2019 12:05.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Stefan82]
#26080
23.01.2019 12:18
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aw_
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Hi Stefan, Powerbank ist so ein neuer Markt wo sich etwas verkaufen lässt. Aber viele 'Vertreiber' haben die Li-Bat -Problematik nicht so richtig auf dem Schirm. Da haben wir auch schon so unsere Erfahrungen gemacht. Besonders beim Thema Werbegeschenke. Da muss man wirklich dranbleiben. Am Anfang erntet man Kopfschütteln, aber das wird ;-) gruss..aw
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: aw_]
#26084
24.01.2019 09:02
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Stefan82
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letzte Antwort: Bei Lufttransport übernimmt ein Spezialist die Vorbereitung und nutzt Section IA. Bei Straße und See wäre diese Definition aber nicht anwendbar.
Da musste ich erstmal schlucken. Die Engländer wieder.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Stefan82]
#26085
24.01.2019 09:40
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aw_
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Section IA der PI965 für Luftfracht passt schon und im ADR bzw. IMDG wird das über die SV188 geregelt, also ob befreit oder nicht etc. Solltet ihr eure Powerbank auch fliegen wollen, dann den Ladezustand von 30% beachten. gruss..aw
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Stefan82]
#26086
24.01.2019 11:26
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Die "power banks" sind schon interessant, weil sie ja teilweise als Batterie betrachtet werden und doch teilweise Geräte (Equipment) sind. Wenn eine Zelle etwa 3,7 Volt hat, aber doch 5 Volt abgiebt, bedeutet das, dass hier ein DC-DC-Wandler eingebaut ist, der auch ständig mit der Batterie (besser Zelle) verbunden ist. So ist aber jede "power bank" aufgebaut, damit sie mit 5 Volt geladen werden kann und trotzdem wieder 5 Volt abgeben kann. Sicherheitstechnisch liegt aber dann in einer Verpackung Batterie an Batterie, sodass bei einem "thermal runaway" wohl alle Zellen betroffen sein werden, was bei wirklichen Geräten eher nicht der Fall sein wird, da ja dann ein Gerät zwischen den Zellen ist. Daher wird bei der Luftfahrt die "power bank" auch meist wie eine Reservebatterie betrachtet (spare batteries including power banks).
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: DFK]
#26087
24.01.2019 12:09
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Nico
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Hallo
in der Luftfahrt sind Powerbanks immer Batterie alleine (UN3480) dazu gibt es auch eine offizielle Stellungnahme seitens IATA. Die Definition für Powerbanks findet man im IATA Lithium Battery Guidance Document – 2019 (und auch schon in den vorherigen Versionen) Power Bank (power pack, mobile battery, etc.). These are portable devices designed to be able to charge consumer devices such as mobile phones and tablets. For the purposes of this guidance document and the IATA Dangerous Goods Regulations, power banks are to be classified as batteries and must be assigned to UN 3480, lithium ion batteries, or UN 3090, lithium metal batteries, as applicable. For carriage by passengers, power banks are considered spare batteries and must be individually protected from short-circuit and carried in carry-on baggage only.
"IATA PI 966 und 967 " Für die Zwecke dieser VA bedeutet "Ausrüstung" die Vorrichtung oder das Gerät, welche(s) durch die Lithium-Zellen oder - Batterien beim Betrieb mit elektrischem Strom versorgt wird" Der Dc-Umwandler ist ja nicht das Gerät für dem die Powerbank seine Energie abgibt. Der Zweck der Powerbank ist externe Geräte mit Energie zu versorgen.
Unabhängig von Powerbanks, ist die Zellen / Batterie Thematik bei vielen Versendern nicht am Schirm. In einigen Geräten befinden sich nur verbaute Zellen und keine Batterien, was aber Versender oft nicht wissen oder nicht Unterscheiden können, dabei würde das bei einigen Geräten den Versand erleichtern, weil man mehr verschicken könnte, als man dann tatsächlich verschickt. Ich kenne Mobiltelefone in denen lt Hersteller nur Zellen verbaut sind. Ich darf aber lt PI967, Teil II bis zu 4 verbaute Zellen je Versandstück verschicken und muss nichts deklarieren. 2 Versandstücke je Sendungsnummer, also eigentlich 8 Mobiltelefone (wenn sich darin Zellen und keine Batterien befinden). Man bekommt aber gernerell die Auskunft, dass man nicht mehr als 2 je Versandstück verschicken darf, weil alle immer von Batterien ausgehen.
Grüße aus Wien Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Stefan82]
#26088
24.01.2019 12:14
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Nico
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Hallo Gefahrgutgemeinde, wie würdet ihr denn eine Powerbank behandeln, die intern nur eine Zelle mit 22 Wh hat?
Mir ist gerade eine solche untergekommen. Wird wohl auch nicht die einzige auf dem Markt sein, bei der dies der Fall sit.
Läuft sowas unter dem Radar als Batterie oder würdet ihr das direkt nur als deklariertes GG verschicken? Wie sieht es in der Luftfracht aus?
Ist das Problem schon bei jemand Anderem aufgetaucht? Ich kann mir gut Vorstellen, dass hier bewusst nicht auf Zelle "geachtet" wird. Denn eine 22Wh Zelle ist PI965, Teil IA - voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut Eine Batterie mit 22Wh hingegen ist PI965 und abhängig von der verschickten Anzahl an Powerbanks Teil II oder Teil IB und ich kann somit teilweise leichter verschicken. Das selbe gilt natürlich auch für die Straße. Habe ich eine Zelle mit 22 Wh, wie schon oben erwähnt, UN3480, voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut. Batterie mit 22 Wh- SV 188 und ich kann munter drauflosschicken. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: aw_]
#26089
24.01.2019 12:57
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Stefan82
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@aw Es ist in beiden Fällen voll reglementiertes Gefahrgut.
@DFK Die Powerbank ist aber unabhängig von der IATA eine Batterie, da sie Energie nur zur Verfügung stellt. Hatte vor 1,5 Jahren den Fall eines 40 Fuss Containers als UN 3480, da er mit Batterien bestückt war und lediglich zur Energiebereitstellung fungiert. Da war natürlich ebenfalls Technik verbaut, der Zweck, in Abstimmung mit der BAM, ist aber der einer Batterie. Die IATA hat wenigstens auf die ganzen Fragen reagiert und liefert eine Klarstellung, grundsätzlich sind die Klassifizierungen aber verkehrsträgerübergreifend gleich.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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