wir bekommen immer wieder mal leicht verbeulte Versandstücke, Kombi-Blechgebinde mit einem Kleber (Harz und Härter)) gefüllt, Gefahrgut Klasse 8 und Klasse 9. Die Stoffe treten nicht aus. Soll ich die annehmen ? Bisher haben wir das notgedrungen gemacht, weil wir den Fahrer samt Ladung nicht zurück schicken dürfen. Inzwischen sind 9 verbeulte Kombigebinde auf Lager und verstauben, weil ich die nicht rausschicken will. Wo steht im ADR, dass leicht verbeulte Gebinde nicht rausgeschickt werden dürfen. Im Kapitel 7.5..steht es nicht klar formuliert.
was heißt denn "leicht verbeult"? Schick doch mal ein Foto in die Runde. Eine Prognose ohne Anschauungsmaterial ist schwierig. Entspricht die Verpackung einem geprüften Muster ? Blechgebinde sind von Haus aus sehr empfindlich gegen Ein- oder Ausbeulungen. Es kommt halt auf die Stärke der Verformung und weitere Details, wie scharfkante Knicke, an, ob eine Verpackung weiterhin versandt werden kann (sollte / darf). siehe auch 4.1.1.1 ADR: Gefährliche Güter müssen in Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, guter Qualität verpackt sein. Diese müssen ausreichend stark sein, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten, einschließlich des Umschlags zwischen Güterbeförderungseinheiten und zwischen Güterbeförderungseinheiten und Lagerhäusern sowie jeder Entnahme von einer Palette oder aus einer Umverpackung zur nachfolgenden manuellen oder mechanischen Handhabung. Zum Rausschicken kann ich Dich auf § 21 GGVSEB (Verladerpflichten) verweisen. Dort heißt es sinngemäß : Der Verlader hat vor der Übergabe zu prüfen, ob eine Verpackung beschädigt ist. Er darf ein Versandstück, das beschädigt ist, insbesondere undicht, erst zur Beförderung aufgeben, wenn der Mangel beseitigt ist.
Höre gerne wieder von Dir, oder auch andere Meinungen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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vielen Dank für Dein Kommentar, stimmt in der GGVSEB sind ja die Verladerpflichten definiert. Damit hast Du mir schon sehr weitergeholfen. Ein Foto habe ich nicht a,ber die Delle ist nicht groß ca. 5 cm lang. Ein Austreten ist nicht zu erwarten.
Inzwischen sind 9 verbeulte Kombigebinde auf Lager und verstauben,
Du solltest vielleicht mal mit dem Gefahrgutbeauftragten (wenn die Firma einen hat) oder eines anderen Verantwortlichen des Lieferanten bzw. Beförderers Kontakt aufnehmen, um das Problem zu lösen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.02.201912:40. Bearbeitungsgrund: falsche Datei angehangen
Hallo, bei der Abschätzung zum Weiterversand kann der Luft-Leitfaden mängelbehaftete Versandstücke etwas Hilfe bieten. Persönlich halte ich es so: wenn Delle ohne Knick und nicht mehr als 1 cm => noch ok. Mit Knick oder mehr als 1 cm => umpacken. Gruß M.A.T.