Hallo,
besten Dank für Eure Beiträge.
Gerne werden solche Spundfässer nach dem Transport mit einem Zapfhahn versehen
Ja, das könnte eine Begründung sein. Aber den Sinn kann ich trotzdem
nicht erkennen. es werden wohl eher Ausnahmen sein, wo diese Fässer so genutzt werden, und wenn man in die Kontrolle kommt, kann ich mir gut vorstellen, dass erst einmal nach der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 5.2.1.1 bzw. Abschnitt 5.2.2 gesucht wird.
Dabei könnte man dann auch noch andere Mängel erkennen. Kompliziert wird es, wenn es zum Unfall kommt und da die Fässer übereinander stehen, ist dann schwer zu erkennen, was geladen ist. Das Gleiche passiert natürlich bei der Lagerung, wenn die Fässer übereinander stehen, wie es meistens der Fall ist.
Ich denke mal, dass diese Kennzeichnung in der Praxis
nicht optimal ist, und man sich Probleme schafft, welche nicht notwendig sind.