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Lagerklasse #26223 20.02.2019 11:20
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ziesel29 Offline OP
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Hallo liebe Insider,
wir beziehen jährlich viele verschiedene Gefahrstoffe in kleinen Gebinden, die bei uns entsprechend auch gelagert werden müssen. Dabei sind bekanntermaßen die Zusammenlagerungsregelungen zu beachten. Die Lagerklasse anhand des Entscheidungsbaumes aus der TRGS 510 zu bestimmen ist sehr zeitaufwändig. Das SDB der Gefahrstoffe gibt nur in wenigen Fällen Auskunft zu einer konkreten Lagerklasse. Meist ist dieses bei der Einlagerung auch gar nicht zur Hand. Für den Nutzer bzw. Gefahrstoffbeauftragten wäre es doch eigentlich sehr hilfreich, wenn die Lagerklasse bereits vom Hersteller auf dem Etikett vermerkt würde. In welcher gesetzlichen Regelung ist eigentlich festgelegt, was alles auf dem Etikett stehen muss? Wie könnte man erreichen, dass die LGK künftig vom Hersteller mit auf das Etikett gedruckt werden muss?
Vielen Dank schon mal!
VG

Re: Lagerklasse [Re: ziesel29] #26239 21.02.2019 15:20
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Hallo, interessante Frage.
Ist denn die Lagerklasse unabhängig von den verfügbaren Räumlichkeiten? Hängt nicht die Zusammenlagerbarkeit auch von der Raumkonfiguration ab? Dann wäre es doch ziemlich schwierig, wenn der Inverkehrbringer das auf dem (Gefahrstoff-)Etikett festlegen wollte. Und die Lagerklasse ist, soweit ich weiß, nicht international sondern ein nationales Konzept, das von außerhalb kaum durchdrungen werden könnte. Und was ist mit den Stoffen, die aufgrund der H-Sätze verschiedenen LK zugeordnet werden könnten? Was ist mit 7.2 der ECHA-Leitlinie: "kann" aber "muß nicht"?
Bin mal gespannt auf die Argumente in beiden Richtungen der Gefahrstoff-Fachleute hier.
Gruß
M.A.T.

Re: Lagerklasse [Re: ziesel29] #26248 22.02.2019 14:28
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Hallo M.A.T.,
ich zitiere mal Wikipedia:
"Jedem gelagerten Gefahrstoff ist, abhängig von seinen Gefahrenmerkmalen, eine Lagerklasse (LGK) zugeordnet. Sie ist bei der Gefahrstofflagerung von Bedeutung. [...]
Die Definition der Lagerklassen entspricht dem „Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien“ des Verbands der Chemischen Industrie. Grundlage dieses Konzeptes sind Gesetze, Vorschriften und Technische Regeln der Bundesrepublik Deutschland. Inzwischen ist diese Definition der Lagerklasse in die TRGS 510 – „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ übernommen worden."

Räumliche Gegebenheiten spielen nur nachgeschaltet eine Rolle für die Lagerung. Die Lagerklassen stehen fest und dann muss man sehen, wie man alles korrekt zusammen oder eben getrennt oder separiert lagert. Dass es das nur in Deutschland gibt, stimmt, aber dann könnte man ja wenigstens die deutschen Hersteller dazu "verdonnern", die LGK auf den Etikett auszuweisen.
VG

Re: Lagerklasse [Re: ziesel29] #26249 22.02.2019 14:36
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Zur Frage: Und was ist mit den Stoffen, die aufgrund der H-Sätze verschiedenen LK zugeordnet werden könnten?
Die stellt sich eigentlich nicht, da in der TRGS 510 in Anlage 5 ein Entscheidungsbaum abgebildet ist, der immer zu nur einer LGK führt.

Ja und das in der ECHA-Leitlinie unter 7.2 dem Hersteller überlassen bleibt, ob er eine LGK angibt oder nicht, finde ich als Verbraucher natürlich sehr bedauerlich. ...

Re: Lagerklasse [Re: ziesel29] #26254 23.02.2019 13:21
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Hallo, Ziesel29,
diese Quelle (WP) ist keine, mit der man im Sicherheitsbereich arbeiten sollte.
Es gelten die Rechtsvorschriften, und die kommen originär von der EU; das technische Regelwerk ist insofern nur eine Ergänzung und Konkretisierung. Der Sinn des Binnenmarktes ist ja eben, daß nationale Besonderheiten - und eine solche wäre Ihre Forderung (die ich schon verstehen kann) - ja, minimiert sein sollen. Nur sind eben die örtlichen Gegebenheiten und Erlaubnisse vom Anwender selbst zu berücksichtigen, und für die Grundinformation ist ja das SDB vorgesehen.
Und über einen längeren Zeitraum sollten die Gefahrstoffe, die bei Ihnen ankommen, sich ja wiederholen. Einmal für jeden Stoff rausgesucht und für die Lagerleitung sortiert abgelegt sollte das Problem doch lösbar sein.
Falls Sie eine Änderung der Rechtslage wollen, könnten Sie über Ihren Industrieverband vorgehen und versuchen, dort eine Mehrheit für Ihr Ansinnen zu erreichen.
Gruß
M.A.T.

Re: Lagerklasse [Re: ziesel29] #26259 25.02.2019 09:58
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Ursprünglich geschrieben von: ziesel29
...viele verschiedene Gefahrstoffe in kleinen Gebinden, die bei uns entsprechend auch gelagert werden müssen. Dabei sind bekanntermaßen die Zusammenlagerungsregelungen zu beachten. ...

Sind sie das? Zusammenlagerung spielt in der Regel erst ab größeren Mengen eine entscheidende Rolle. Als Mengenschwellen kann man z.B. die Werte aus Tabelle 1 der TRGS 510 heranziehen und dann über die Gefährdungsbeurteilung durchaus eine Zusammenlagerung akzeptieren.
Abschnitt 7.1 der TRGS 510 gibt vor:
"(6) Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln sind zulässig, wenn
1. nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse,
2. Gefahrstoffe in Mengen bis zu 200 kg in ein Lager für die Lagerklassen 6.1 C, 6.1 D, 8 A, 8 B und 10 bis 13 hinzugelagert werden und
3. keine Gefährdungserhöhung zu befürchten ist."

Sowohl die Lagerklasse als auch z.B. die Wassergefährdungsklasse sind nationale Regelungen, die Entsprechend Anhang II der Reach Verordnung Punkt 15.1 zu nennen sind, denn dort ist zu entnehmen: "Informationen über die einschlägigen Vorschriften der der Union zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (z. B. die Seveso-Kategorie/in Anhang I der Richtlinie 96/82/EG des Rates ( 5 ) aufgeführte Stoffe) oder über den rechtlichen Status des Stoffs oder Gemischs auf nationaler Ebene (einschließlich der im Gemisch enthaltenen Stoffe) sind ebenso bereitzustellen wie Hinweise auf Maßnahmen, die der Empfänger des Sicherheitsdatenblatts aufgrund dieser Bestimmungen treffen sollte."


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