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Rücktransport eines Kesselwagens #26235 21.02.2019 14:19
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

wir haben einen mit Säure beladenen Eisenbahnkesselwagen entgegengenommen und dabei festgestellt, dass dieser wegen eines Defekts nicht entladen werden konnte.
Deshalb wurde der Kesselwagen von uns so zum Lieferanten wieder zurück geschickt.
Es stellt sich nun die Frage, ob wir durch das Zurückschicken des Eisenbahnkesselwagens automatisch wieder zum Absender werden, oder es für einen solchen Fall spezielle Regelungen gibt?


Viele Grüße

Dieter
Re: Rücktransport eines Kesselwagens [Re: Dieter2010] #26237 21.02.2019 15:32
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Dieter,

Antwort auf
Zurückschicken des Eisenbahnkesselwagens automatisch wieder zum Absender werden


Ich denke mal Ja!

Es wäre auch ein Verstoß gegen §4 Absatz 1 GGVSEB wo steht: "...die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten."

Und dann möchte ich noch auf meinen Beitrag unter Annahme verweigern verweisen. Der Bundesrat hat ja die 11. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften am 15.02.2019 bestätigt. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.



Gruss aus Unterfranken

Gerald

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