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Pflichten nach GGVSEB? #26236 21.02.2019 15:23
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
Firma A hat eine Anlage gebaut welche von Firma B betrieben wird.
Firma A organisiert und beauftragt Firmen C mit der Beförderung gefährlicher Güter aus dieser Anlage. Die Fahrer arbeiten eigenständig und Befüllen ihre Silofahrzeuge selbstständig (ja werden vorher eingewiesen). Mitarbeiter der Firma B sind nicht beteiligt und nicht anwesend.
Nach meinem Dafürhalten hat demzufolge der „Betreiber“ also Firma B keinerlei gefahrgutrechtliche Pflichten.
Sehr ihr das genauso oder hab ich was übersehen?

Gruß Gandalf

Re: Pflichten nach GGVSEB? [Re: Gandalf] #26238 21.02.2019 16:12
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Gerald Online
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Hallo Gandalf,

wie sieht es mit der Begriffbestimmung bei der Firma B nach der GGVSEB §2 Nummer 2 letzter Satz: "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;" aus?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pflichten nach GGVSEB? [Re: Gerald] #26240 21.02.2019 17:02
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Gandalf Offline OP
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Hallo Gerald,
ja genau das bereitet mir ja Kopfzerbrechen. Aber wie gesagt, wir bekommen ja nicht einmal mit wann wir das gefährliche Gut übergeben (würden). Und wer hat dann welche Pflichten, wenn es zwei oder mehrere Befüller gibt? Und wie soll § 23 (2) GGVSEB in der Praxis umgesetzt werden, wenn niemand aus Firma B vor Ort ist? Hast du ne Idee oder hat jemand anders hier damit Erfahrung?

Gruß Gandalf

Re: Pflichten nach GGVSEB? [Re: Gandalf] #26242 21.02.2019 18:43
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Gerald Online
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Hallo Gandalf,
wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr die Firma B, und nicht bei der Befüllung der Silofahrzeuge dabei.

Dann solltet Ihr mit der Firma A einen Vertrag machen, in welchen festgelegt wird, dass die Firma A die Pflichten nach GGVSEB §23 übernimmt. Denn die Firma A (wie Du geschrieben hast)
Antwort auf
..."organisiert und beauftragt Firmen C mit der Beförderung gefährlicher Güter aus dieser Anlage"
.

Und die Firma A weiß ja wann die Anlage befüllt bzw. entleert wird. Einen Teil der Pflichten kann die Firma A über den Vertrag mit der Firma C weitergeben. Dass wäre mein Ansatz zur Lösung dieses Problems.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pflichten nach GGVSEB? [Re: Gerald] #26243 22.02.2019 09:42
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Gandalf Offline OP
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Hallo Gerald,
erst mal vielen Dank. Ja das scheint mir eine praktikable Vorgehensweise zu sein.

Gruß Gandalf


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