Hallo Gandalf,
wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr die Firma B, und nicht bei der Befüllung der Silofahrzeuge dabei.
Dann solltet Ihr mit der Firma A einen Vertrag machen, in welchen festgelegt wird, dass die Firma A die Pflichten nach GGVSEB §23 übernimmt. Denn die Firma A (wie Du geschrieben hast)
..."organisiert und beauftragt Firmen C mit der Beförderung gefährlicher Güter aus dieser Anlage"
.
Und die Firma A weiß ja wann die Anlage befüllt bzw. entleert wird. Einen Teil der Pflichten kann die Firma A über den Vertrag mit der Firma C weitergeben. Dass wäre mein Ansatz zur Lösung dieses Problems.