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Ausrüstungspflicht im Gefahrgutbereich #26257 25.02.2019 06:18
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alfa1978 Offline OP
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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich 8.1.5 Sonstige Ausrüstungen.


Bei kennzeichnungspflichtigen (Warntafel) Gefahrguttransporten zusätzlich erforderlich :

•mind. 1 Unterlegkeil (je Fahrzeug) (ADR/GGVSEB 8.1.5 a. und StVZO)
•Warntafeln (ADR / GGVSEB 5.2 ff)
•ABC-Pulverlöscher mit 2 bzw. 6 Kilogramm (ADR/GGVEB 8.1.4 ff)
•2 selbststehende Warnzeichen (ADR/GGVSEB 8.1.5 a)
•ggf. 1 Warnblinkleuchte ab 3,5 to Zul.GG (STVZO §53 a -2/2-)
•Ladungssicherung (Zurrmittel usw.) (StVO und UVV)
•Handleuchte ohne metallische Oberfläche (ADR/GGVSEB 8.1.5 a)
•ggf. EX-geschützte Handleuchte (ADR Sondervorschrift S2)
•geeigneter Atemschutz (ADR 8.1.5 b)
•geeignete persönliche Schutzausrüstung lt. schriftlicher Weisung (ADR 8.1.5 c)


kann oder muss 2 selbststehende Warnzeichen und 1 Warnblinkleuchte mitgeführt werden? oder reicht eins von beiden?
Ein Unternehmer ist de rMeinung er braucht keine 2 roten Kegel, wenn er dafür zwei Warnblinkleuchten verwendet diese blinken allerdings rot und nicht orange.

Ist dies legitim oder kann ich ihn eines besseren Belehren. Da meines wissens die Warnblinkleuchten orange linken sollten?
....





Re: Ausrüstungspflicht im Gefahrgutbereich [Re: alfa1978] #26260 25.02.2019 13:28
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Gerald Offline
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Hallo Alfa1978,
Du machst einen kleinen Fehler.

Wir haben bei kennzeichnungspflichtiger Beförderung die Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.4 und 8.1.5 mitzuführen, was im Einzelnen Bedeutet:

- nach Abschnitt 8.1.4 die entsprechenden Feuerlöscher nach der höchstzu­lässige Masse der Beförde­rungseinheit und

- nach Abschnitt 8.1.5 die Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung.

Und natürlich die geforderte Ausrüstung nach StVZO, UVV u.ä. Und jetzt kommen wir zu Deinem Problem.

Antwort auf
kann oder muss 2 selbststehende Warnzeichen und 1 Warnblinkleuchte mitgeführt werden?


Die selbststehenden Warnzeichen nach ADR nach Unterabschnitt 8.1.5.2 können sein,

zwei selbststehende Warnblinkleuchten oder zwei Warnkegel oder zwei Warndreiecke.

Sollte aber die Warnblinkleuchte in der Kontrollfunktion nicht funktionieren, dann musst Du mit einem Bußgeld nach §37 GGVSEB bzw. RSEB von 450.00 € rechnen, das aber in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bundesland.

Der Beförderer hat nach GGVSEB §19 Abschnitt 2 Nummer 16, die Beförderungseinheit nach Abschnitt 8.1.5 ADR auszurüsten und der Fahrzeugführer nach GGVSEB § 27 Nummer 10 d) mitzuführen.

Hast Du aber zwei Warnkegel oder zwei Warndreiecke dabei, dann gibt es für das Nichtfunktionieren der Warnblinkleuchte nur ein Ordnungsgeld nach StVZO.

Antwort auf
zwei Warnblinkleuchten verwendet diese blinken allerdings rot


Wo er diese rot blinkenden Wahrzeichen her hat ist mir schleierhaft. Sie müssen schon ein gelbes Blinklicht abstrahlen.

Steht in www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf im § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste: "(1) …..Warnleuchte müssen tragbar, standsicher ….Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen,…"

Was sagt eigentlich der Gefahrgutbeauftragte dazu???


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.02.2019 15:09. Bearbeitungsgrund: Hinweis auf StVZO §53a

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ausrüstungspflicht im Gefahrgutbereich [Re: Gerald] #26265 26.02.2019 00:34
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alfa1978 Offline OP
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Auf den Abschnitt 8.1.4 brauch ich nicht weiter eingehen . da Hätte ich mich schon gemeldet. Es geht hier rein um die Zusatzwarnzeichen.

Amazon

´Diese hat der Unternehmer geholt.

Re: Ausrüstungspflicht im Gefahrgutbereich [Re: alfa1978] #26267 26.02.2019 10:52
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Gerald Offline
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Hallo alfa1978,
ich wollte Dir nicht so nahe treten, habe nur versucht Dir aufzuzeigen, dass man die einzelnen Rechtgebiete getrennt betrachten muss.

Dein Beispiel dürfte einer Kontrolle durch die zustehende Behörde nicht standhalten, da dieses Warnzeichen nicht der StVZO §53a entspricht.

Ich weiß aber aus der Praxis das diese Zeichen als zusätzliches Zeichen gern benutzt wird. Und bei den 6. Deutschen Gefahrguttag am Nürburgring war das als zusätzliches Warnzeichen sogar an einem Tankfahrzeug angebracht, dass kann dann keiner übersehen. Dafür hänge ich ein Bild an.

Anhänge IMG_0401.JPG

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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