Moin,
was ist Deine Frage? Wenn es um die angebrachte Beschilderung in Bezug auf die Tunnelkategorien des Elbtunnels geht, dann ist immer die vor Ort angebrachte Beschilderung gültig. Ansonsten nachzulesen auf der Seite des BMVI oder im Amtlichen Anzeiger Nr. 92 vom 16.11.2018.
Die BWVI hat nichts mit der gefahrgutrechtlichen Beschilderung zu tun.
Gruß
Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 07.03.2019 07:12.