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LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel #26330 06.03.2019 17:07
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Puck40 Offline OP
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Hallo,

ist die LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel noch aktuell? Falls ja, wie muss diese angebracht sein.

Vielen Dank!

Puck40

Re: LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel [Re: Puck40] #26331 06.03.2019 17:54
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
ist die LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel noch aktuell?


Wenn es um kennzeichnungspflichtige Beförderung geht greift der Abschnitt 5.3.2 und bei Nutzung Kapitel 3.4 der Abschnitt 3.4.13 bzw. 3.4.14 ADR.

Unter Güterkraftverkehr mit LKW HAMBURG und unter Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg findest Du die entsprechenden Ansprechpartner oder Hinweise bzw. Verordnungen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel [Re: Puck40] #26332 07.03.2019 07:06
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Udo Freitag Offline
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Moin,

was ist Deine Frage? Wenn es um die angebrachte Beschilderung in Bezug auf die Tunnelkategorien des Elbtunnels geht, dann ist immer die vor Ort angebrachte Beschilderung gültig. Ansonsten nachzulesen auf der Seite des BMVI oder im Amtlichen Anzeiger Nr. 92 vom 16.11.2018.

Die BWVI hat nichts mit der gefahrgutrechtlichen Beschilderung zu tun.

Gruß

Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 07.03.2019 07:12.
Re: LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel [Re: Puck40] #26337 07.03.2019 09:56
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Jacob Madsen Offline
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Moin Puck40,

Du sprichst von Lkw-Kennzeichnung.
Meinst Du etwa die schwarz-weiß schraffierte Tafel mit Ausnahmegenehmigung durch den Landesbetrieb Verkehr Hamburg. Diese Ausnahme gab es u.a. für Diesel- und Heizölbeförderungen durch den Elbtunnel.
Das ist aber Geschichte und gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: LKW-Kennzeichnung für den Elbtunnel [Re: Jacob Madsen] #26387 14.03.2019 12:41
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Puck40 Offline OP
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Hallo Herr Madsen,

ja genau, ich meine die LKW Beschilderung.

Vielen Dank für die klare Antwort.

Puck 40


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